Herr Lorenzen fragt an, warum die Beschlußvorlagen 2070/2 und 2071/2 nicht öffentlich beraten werden sollten, da diese fast den selben Wortlaut wie die Beschlußvorlagen 2070/1 und 2071/1 aufweisen.

Frau Gehrmann erwidert hierzu, daß die erstgenannten Beschlußvorlagen Abweichungen beinhalten, die vorerst nicht veröffentlicht werden sollen.