Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen



1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47b abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage zur Vorlage „Auswertung der Stellungnahmen“ beschlossen.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.


zu b) Satzungsbeschluss

2.    Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47b für den Teilbereich des Bebauungsplangebietes des Bebauungsplanes Nr. 47b der Stadt Wyk auf Föhr  westlich des Flurstückes Nr. 25 (Westgrenze) des AOK-Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, unmittelbar nördlich der Strandpromenade und östlich des Marienhof-Geländes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.    Die Begründung wird gebilligt.

4.    Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47b durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

Der Bebauungsplan Nr. 47b ist in Kraft getreten am 05.08.2008. Für den Änderungsbereich weist er zwei überbaubare Flächen aus, die mit einem Gebäude von je 130 m² bebaut werden können.
Dieses Maß der Nutzung soll auf je 150 m² erhöht werden.

Nach dem entsprechenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom  18.09.2014 sind die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Ferner hat im Verlauf des Dezembers 2014 die öffentliche Auslegung stattgefunden.

 

Es sind Stellungnahmen eingegangen sowohl von Behörden bzw. den berührten Trägern öffentliche Belange als auch von einer Privatperson, die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind.  Die Auswertung ergab, dass die Eingaben teilweise technische oder privatrechtliche Punkte betreffen, die im Hinblick auf spätere Bauvorhaben zu lösen sind, aber nicht Gegenstand der städtebaulichen Inhalte der Bebauungsplanfestsetzungen sind. Auch sind keine zwingenden städtebaulichen Gründe erkennbar die Eingabe der Privatperson zu berücksichtigen. Dies entsprechenden Stellungnahmen sind ebenfalls in der Anlage zur Vorlage dargestellt.

 

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

Da sich aus der Abwägung keine Gesichtspunkte ergeben, die zu einer Änderung der Planung führen, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Nach einer kurzen Diskussion folgt der Ausschuss der Beschlussempfehlung.

Die Punkte a) und b) werden zusammen abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                       11 Ja               0 Nein              0 Enthaltung