Beschluss:
Zu a)
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47b abgegebenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat
die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der
Anlage zur Vorlage „Auswertung der Stellungnahmen“ beschlossen.
Die Amtsdirektorin wird
beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen
Beschlussfassung mitzuteilen.
zu b) Satzungsbeschluss
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach §
84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 47b für den Teilbereich des Bebauungsplangebietes des Bebauungsplanes Nr.
47b der Stadt Wyk auf Föhr westlich des
Flurstückes Nr. 25 (Westgrenze) des AOK-Kinderheimes ca. 85 m westlich der
Strandstraße, unmittelbar nördlich der Strandpromenade und östlich des
Marienhof-Geländes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil
B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
47b durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17 , davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: keine
Frau Silke
Ofterdinger-Daegel erläutert anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Der Bebauungsplan
Nr. 47b ist in Kraft getreten am 05.08.2008. Für den Änderungsbereich weist er
zwei überbaubare Flächen aus, die mit einem Gebäude von je 130 m² bebaut werden
können.
Dieses Maß der Nutzung soll auf je 150 m² erhöht werden.
Nach dem entsprechenden
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 18.09.2014 sind die Träger öffentlicher
Belange beteiligt worden. Ferner hat im Verlauf des Dezembers 2014 die
öffentliche Auslegung stattgefunden.
Es sind
Stellungnahmen eingegangen sowohl von Behörden bzw. den berührten Trägern
öffentliche Belange als auch von einer Privatperson, die in der Anlage zur
Vorlage dargestellt sind. Die Auswertung
ergab, dass die Eingaben teilweise technische oder privatrechtliche Punkte
betreffen, die im Hinblick auf spätere Bauvorhaben zu lösen sind, aber nicht
Gegenstand der städtebaulichen Inhalte der Bebauungsplanfestsetzungen sind.
Auch sind keine zwingenden städtebaulichen Gründe erkennbar die Eingabe der
Privatperson zu berücksichtigen. Dies entsprechenden Stellungnahmen sind
ebenfalls in der Anlage zur Vorlage dargestellt.
Zu b) Satzungsbeschluss
Da sich aus der
Abwägung keine Gesichtspunkte ergeben, die zu einer Änderung der Planung
führen, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.