Beschluss:
Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss
1.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 47b für den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 47b der Stadt Wyk auf Föhr westlich
des Flurstückes Nr. 25 (Westgrenze) bis AOK-Kinderheim ca. 85 m westlich der
Strandstraße, unmittelbar südlich der Straße am Golfplatz und östlich der
Zufahrt zum Marienhof Sanatorium sowie der Entwurf der Begründung dazu werden
in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Das Verfahren wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der öffentlichen Unterrichtung
und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach §
13a BauGB abgesehen.
2. Der Entwurf der Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17 , davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: keine
Frau Silke
Ofterdinger-Daegel erläutert anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis
Der Bebauungsplan
Nr. 47b ist in Kraft getreten am 05.08.2008. Er weist für den Änderungsbereich ein
Gesamtgrundstück von 2502m² auf, mit einem Baufeld bei einer Grundflächenzahl
(GRZ) 0,15 von 375m², wovon 160m² durch ein Gebäude bebaut sind.
Von der
Eigentümerseite ist eine Teilung des Grundstücks (Am Golfplatz 7), sowie eine
Aufteilung des vorhandenen Baufeldes beantragt worden mit dem Ziel, ein
weiteres altersgerechtes, ebenerdig ausgerichtetes Wohngebäude errichten zu
können.
In der Sitzung des
Bau- Planungs- und Umweltausschusses am 02.07.2014 ist dem Antrag zum Bau eines
zweiten Gebäudes und dem Antrag für eine Grundstücksteilung zugestimmt worden,
da Art und Maß der baulichen Nutzung erhalten bleiben.
Die beschriebenen
Änderungen der Planung sind aus Sicht des Kreisbauamtes nicht auf dem
Befreiungswege regelbar, sondern erfordern eine Änderung des Bebauungsplanes.
Von einem Planungsbüro sind die entsprechenden Planunterlagen erarbeitet und im
Vorwege mit bestimmten beteiligten Behörden (wie z. B. der unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland) abgestimmt worden.
Verfahrensablauf
Da es sich bei diesem Änderungsverfahren um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, sind die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13a BauGB erfüllt. Das bedeutet u. a., dass ein beschleunigtes Verfahren sinngemäß zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Damit entfallen die Durchführung einer Umweltprüfung und der damit verbundene Umweltbericht. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 (Anhörung als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) wird abgesehen.
Nunmehr ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Nach der Beratung im Bau,-Planungs- und Umweltausschuss ist von der Antrag stellenden Seite der Wunsch geäußert wurden, das westliche Baufeld etwas nach Süden zu verschieben, so dass eine durchgehende Bauflucht zur Straße am Golfplatz entsteht.
Die Planzeichnung ist sinngemäß geändert wurden.