Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, den Vertrag über die Aufteilung der von den als Erholungsort anerkannten Gemeinden an die Kurorte zu zahlende Entschädigung für die Mitnutzung des Strandes um zwei Monate bis zum 28.02.2015 auszusetzen, zustimmend zur Kenntnis.

 


Herr Peter Schaper erläutert anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf Grundlage des Informationspapiers vom 04.05.2014 zu den Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr haben sich die Kur- und Erholungsorte darauf verständigt, dass seitens der Erholungsorte auf Grund der neuen touristischen Strukturen eine Finanzierungsbeteiligung zur Strandbewirtschaftung erfolgt.

Zur Umsetzung wurde ein Vertrag geschlossen, der mit dem 01.01.2015 in Kraft treten sollte.

Der bisherige Dienstleistungsvertrag sollte durch die Abspaltung von der Föhr Tourismus GmbH an die städtische Betriebs-GmbH übergehen, daher sollte der bisherige Dienstleistungsvertrag zwischen dem städtischen Liegenschaftsbetrieb und der städtischen Betriebs-GmbH abgewickelt werden.

Herr Tepfer hat am 17.12.2014 über die aktuelle Sachlage informiert und erläutert warum die Abwicklung nicht zum 31.12.2014 erfolgen kann. Die Gesellschafter der Föhr Tourismus GmbH waren sich einig, dass die Verträge um weitere 2 Monate bis zum 28. Februar 2015 verlängert werden sollen.

Der Bürgermeister hat im Wege der Eilentscheidung den Vertrag über die Finanzierungbeteiligung zur Strandbewirtschaftung bis zum 28.02.2015 aufgehoben.

 

Anschließend wird abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:           ja – 12 (einstimmig)