Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Gemeindevertretung beschäftigt sich ausführlich mit der Entwurfsplanung und den Ausbaustandards.

Nach ausführlicher Diskussion über die Vor- und Nachteile entscheidet sich die Gemeindevertretung mit einer Ja- Stimme für den Ausbau in einem Abschnitt, 6 stimmen für einen Ausbau in zwei Abschnitten und ein Gemeindevertreter enthält sich der Stimme.

Damit erfolgt der Straßenausbau in zwei Abschnitten.

 

Die Möglichkeit zur Anlage einer Baustraße muss noch abschließend mit dem jeweiligen Eigentümer der Freifläche abgestimmt werden. Die Kosten sollten bei einer Ausschreibung bereits als Bedarfsposition berücksichtigt werden, so dass ein Einheitspreis feststeht. Für diese Vorgehensweise spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig aus.

 

Nachdem die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten zur Entwässerung der Niederschläge ausgiebig diskutiert worden sind entscheidet sich die Gemeindevertretung einstimmig für das Rigolenfüllkörpersystem.

 

Ebenfalls einstimmig beschließt die Gemeindevertretung die Beauftragung von Vermessungs- und Bodenerkundungsarbeiten, da diese für die Ausführungsplanung notwendig sind.

 

 

In diesem Zusammenhang gibt Bürgermeister Lorenzen bekannt, dass er in der kommenden Sitzung über den Erbbaurechtsvertrag beraten möchte.

Herr Schulze von der Geschäftsbuchhaltung möge zu einer der nächsten Sitzungen den qm- Preis für Erbpacht berechnen.