Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

1.      Das Flurstück Nr. 245, Flur 15, der Gemarkung Wyk wird in Zukunft als gewerbliche Baufläche ausgewiesen weil es von der Nutzungsmöglichkeit her mit dem nördlich angrenzenden Flurstück eine Einheit bildet und darüber hinaus die beiden Flurstücke auch eine eigentumsrechtliche Einheit darstellen. Der Planentwurf wird dementsprechend geändert.

2.      Die Beschlusslage zur Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Sitzung am 07.12.2006 wird bestätigt.

  1. Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss vom 07.12.2006 für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet der öffentlichen Parkplatzfläche südlich des Ziegeleiweges wird aufgehoben.

  2. Das ursprüngliche Planungsziel wird insofern abgewandelt, als dass anstelle einer Baufläche für die Notunterkünfte eine gewerbliche Baufläche für den Bedarf einheimischer Gewerbebetriebe ausgewiesen und das bisherige Zufahrtsgrundstück zur Straße Achtern Diek als gewerbliche Baufläche dargestellt wird.

  3. Das Gebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird von der Größe her auf die ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehene Parkplatzfläche festgelegt.

  4. Der überarbeitete Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet der öffentlichen Parkplatzfläche südlich des Ziegeleiweges sowie der Entwurf der überarbeiteten Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

  5. Die geänderten Entwürfe der Planänderung und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB ein zweites Mal öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.

Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Diese wird ohne Änderungen einstimmig genehmigt.


Abstimmungsergebnis:  11 Ja