Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

 

       Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für einen Teilbereich des Gebietes der Stadt Wyk auf Föhr nördlich der Umgehungsstraße (Landesstraße 214) zwischen dem Ortsteil Boldixum und der Westgrenze des bestehenden Gewerbegebietes der Stadt Wyk auf Föhr wird der Beschluss zur Aufstellung  des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.

2.    Zugleich wird der Beschluss zur  7.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst für den Bereich nördlich der Landestraße 214 westlich des  Hemkweges und südlich des „Wyker Grabens“.


Zu b) Festlegung der Planungsziele

3.   Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
 
3.1 Festlegung der Art der Nutzung für einen Teilbereich des Plangebietes als Sondergebiet
      zur Erweiterung eines bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Baumarkt) sowie   
      eines Betriebes für Baustoffhandel und Abfallverwertung unter Berücksichtigung der
      Anbindung an eine bestehende baulichen Situation im östlich angrenzenden Gebiet des
       Bebauungsplanes Nr. 20;

3.2 Festlegung der Art der Nutzung als Gewerbegebiet mit Beschränkung der zulässigen
      Einzelhandelsnutzungen (Verkaufsflächenbeschränkung 300m²) und der Begrenzung der
      baulichen Ausnutzung auf GRZ 0,5;
 
3.3 Ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnnutzungen für Betriebsinhaber und

      Aufsichtspersonal (maximal 1 Wohnungen je Betriebsgrundstück);

3.4 Regelung der wasserrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem „Wyker Graben“;

3.5 Regelung der Ausgleichsfragen sowie der Eingrünung der gewerblichen Flächen
      gegenüber dem Außenbereich und entlang der Landesstraße;

4.   Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird die Bau- und Planungsabteilung des
      Kreises Nordfriesland beauftragt.

5.   Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


Abstimmungsergebnis:     8 Ja     3 Nein     0 Enthaltung

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Sachverhalt wird unter Hinweis auf die Vorlage vorgetragen.

 

Nach einer kurzen Diskussion werden zu Punkt b) Festlegung der Planungsziele vom Ausschuss folgende Änderungen vorgenommen:

 

- Unter Punkt 3.2 wird die Zahl „ 300m²“ als Verkaufsflächenbeschränkung eingefügt.

 

- Unter Punkt 3.3 wird nur eine Wohnung für Betriebsinhaber zugelassen.

 

Die Vorsitzende  des Bauausschusses lässt über die Änderung zu Punkt das Gremium abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 3.2:       11 Ja              0 Nein            0 Enthaltung

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 3.3:         8 Ja              3 Nein             0 Enthaltung

 

Anschließend folgt der Ausschuss der Beschlussempfehlung gem. Vorlage unter Berücksichtigung dieser beiden Änderungen.

Die Punkte a) und b) werden zusammen abgestimmt.