Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1.
Für
einen Teilbereich des Gebietes der Stadt Wyk auf Föhr nördlich der
Umgehungsstraße (Landesstraße 214) zwischen dem Ortsteil Boldixum und der
Westgrenze des bestehenden Gewerbegebietes der Stadt Wyk auf Föhr wird der
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 53 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.
2.
Zugleich
wird der Beschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt
Wyk auf Föhr gefasst für den Bereich nördlich der Landestraße 214 westlich des Hemkweges und südlich des „Wyker Grabens“.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
3. Es
werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
3.1 Festlegung der Art der Nutzung für einen Teilbereich des Plangebietes als
Sondergebiet
zur Erweiterung eines bestehenden
großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Baumarkt) sowie
eines Betriebes für Baustoffhandel
und Abfallverwertung unter Berücksichtigung der
Anbindung an eine bestehende
baulichen Situation im östlich angrenzenden Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 20;
3.2 Festlegung der Art der Nutzung als Gewerbegebiet mit Beschränkung der
zulässigen
Einzelhandelsnutzungen
(Verkaufsflächenbeschränkung 300m²) und der Begrenzung der
baulichen Ausnutzung auf GRZ 0,5;
3.3 Ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnnutzungen für Betriebsinhaber und
Aufsichtspersonal (maximal 1 Wohnungen je Betriebsgrundstück);
3.4 Regelung der wasserrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem „Wyker
Graben“;
3.5 Regelung der Ausgleichsfragen sowie der
Eingrünung der gewerblichen Flächen
gegenüber dem Außenbereich und
entlang der Landesstraße;
4.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird die Bau- und
Planungsabteilung des
Kreises Nordfriesland beauftragt.
5. Dieser
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis: 8
Ja 3 Nein 0 Enthaltung
Der Sachverhalt wird
unter Hinweis auf die Vorlage vorgetragen.
Nach einer kurzen
Diskussion werden zu Punkt b) Festlegung der Planungsziele vom Ausschuss
folgende Änderungen vorgenommen:
- Unter Punkt 3.2
wird die Zahl „ 300m²“ als Verkaufsflächenbeschränkung eingefügt.
- Unter Punkt 3.3
wird nur eine Wohnung für Betriebsinhaber zugelassen.
Die Vorsitzende des Bauausschusses lässt über die Änderung zu
Punkt das Gremium abstimmen.
Abstimmungsergebnis
zu Punkt 3.2: 11 Ja 0 Nein 0 Enthaltung
Abstimmungsergebnis
zu Punkt 3.3: 8 Ja 3 Nein 0 Enthaltung
Anschließend folgt der Ausschuss der
Beschlussempfehlung gem. Vorlage unter Berücksichtigung dieser beiden
Änderungen.
Die Punkte a) und b) werden zusammen
abgestimmt.