Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1.
Für das
Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung
entlang der Ostseite des Kohharderweges und westlich der Reetfläche westlich
des Ziegeleiweges wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 der Stadt Wyk auf
Föhr gefasst.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
2. Es werden die folgenden Planungsziele
festgelegt:
2.1 Festlegung der Art der Nutzung als Gewerbegebiet mit Beschränkung der
zulässigen
Einzelhandelsnutzungen
(Verkaufsflächenbeschränkung 300m²) und der Begrenzung der
baulichen Ausnutzung auf GRZ 0,5;
2.2 Festlegung einer Teilfläche als „Fläche für Versorgungsanlagen“ als
möglicher Standort
für ein Fernwärmeheizwerk;
2.3 Festlegung einer Fläche für die Ansiedlung der Betriebsgebäude des
städtischen
Hafenbetriebes / Grün-Bau;
2.4 Regelung der
Ausgleichsfragen sowie der Eingrünung der gewerblichen Flächen
gegenüber dem Außenbereich und der
östlichen Biotopverbundfläche;
4. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird
die Bau- und Planungsabteilung des
Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
5. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen
(gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis: 11
Ja 0 Nein 0 Enthaltung
Der Sachverhalt wird unter Hinweis auf die
Vorlage vorgetragen.
Es wird um eine Überprüfung der Flurkarten
gebeten, wegen inzwischen weggefallenen Gebäudeteilen.
Anschließend lässt die Vorsitzende des
Bauausschusses abstimmen.
Die Punkte a) und b) werden zusammen
abgestimmt.