Beschluss: geändert beschlossen

 

Beschlussempfehlung:

 

       Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und westlich der Reetfläche westlich des Ziegeleiweges wird der Beschluss zur Aufstellung  des Bebauungsplanes Nr. 54 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.

 


Zu b) Festlegung der Planungsziele

2.   Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
 
2.1 Festlegung der Art der Nutzung als Gewerbegebiet mit Beschränkung der zulässigen
      Einzelhandelsnutzungen (Verkaufsflächenbeschränkung 300m²) und der Begrenzung der
      baulichen Ausnutzung auf GRZ 0,5;

2.2 Festlegung einer Teilfläche als „Fläche für Versorgungsanlagen“ als möglicher Standort
      für ein Fernwärmeheizwerk;
 
2.3 Festlegung einer Fläche für die Ansiedlung der Betriebsgebäude des städtischen
      Hafenbetriebes / Grün-Bau;

2.4 Regelung der Ausgleichsfragen sowie der Eingrünung der gewerblichen Flächen
      gegenüber dem Außenbereich und der östlichen Biotopverbundfläche;

4.   Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird die Bau- und Planungsabteilung des
      Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

5.   Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
      (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


Abstimmungsergebnis:           11 Ja               0 Nein              0 Enthaltung


Der Sachverhalt wird unter Hinweis auf die Vorlage vorgetragen.

 

Nach einer kurzen Diskussion wird von einem KG Mitglied angemerkt, dass die Zahl von 300m² unter Punkt 2.1 als Verkaufsflächenbeschränkung eingefügt werden muss.

Es wird um eine Überprüfung der Flurkarten gebeten, wegen inzwischen weggefallenen Gebäudeteilen.

Anschließend lässt die Vorsitzende des Bauausschusses abstimmen.

Die Punkte a) und b) werden zusammen abgestimmt.