Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

       Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für einen Teilbereich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gemelinstraße, hier insbesondere für das Teilgebiet östlich der Osterstraße in einer Bautiefe, südlich der Waldstraße und nördlich der Gmelinstraße wird der Beschluss zur Aufstellung  der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.

2.    Das Planverfahren  wird als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung gemäß § 12 BauGB und als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach       § 13a BauGB durchgeführt.  


Zu b) Festlegung der Planungsziele

3.   Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
 
3.1 Festlegung der Art der Nutzung als Sondergebiet  „Klinik / Reha“ zur Sicherung eines
      Klinikstandortes;

3.2 Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung, um eine angemessene bauliche Erweiterung
      zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebes der Klinikeinrichtung zu gewährleisten;
 
3.3 Regelung gestalterischer Vorgaben, um die Einbindung der bestehenden und künftigen
      Baukörper in den städtebaulichen Zusammenhang der Umgebung sicherzustellen;

3.4 Klärung der verkehrlichen Belastungssituation;

 

3.5 Ausgleich der zusätzlich versiegelten Flächen sinngemäß einer naturschutzfachlichen
      Ausgleichregelung;

4.   Die Ausarbeitung der Planunterlagen erfolgt über den Vorhabenträger, die
      Abwicklung des Planverfahrens über das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.

5.   Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis:       11 Ja               0 Nein              0 Enthaltung


Es wird der Sachverhalt gem. Vorlage erläutert.

Für die Schaffung der beschriebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist diese Bebauungsplanänderung erforderlich. Es wird die Überprüfung der Kartengrundlagen angeregt.

Nach einer kurzen Diskussion lässt die Vorsitzende des Bau- und Planungsausschuss abstimmen.

Die Punkt a) und b) werden zusammen abgestimmt.