Beschlussempfehlung:
erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1.
Das Flurstück Nr. 245, Flur 15, der Gemarkung Wyk wird in
Zukunft als gewerbliche Baufläche ausgewiesen weil es von der
Nutzungsmöglichkeit her mit dem nördlich angrenzenden Flurstück eine Einheit
bildet und darüber hinaus die beiden Flurstücke auch eine eigentumsrechtliche
Einheit darstellen. Der Planentwurf wird dementsprechend geändert.
2.
Die Beschlusslage zur Behandlung der eingegangenen Anregungen
und Bedenken aus der Sitzung am 07.12.2006 wird bestätigt.
- Der
Entwurf- und Auslegungsbeschluss vom 07.12.2006 für die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet der
öffentlichen Parkplatzfläche südlich des Ziegeleiweges wird aufgehoben.
- Das
ursprüngliche Planungsziel wird insofern abgewandelt, als dass anstelle
einer Baufläche für die Notunterkünfte eine gewerbliche Baufläche für den
Bedarf einheimischer Gewerbebetriebe ausgewiesen und das bisherige
Zufahrtsgrundstück zur Straße Achtern Diek als gewerbliche Baufläche dargestellt
wird.
- Das
Gebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird von der Größe her
auf die ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehene Parkplatzfläche
festgelegt.
- Der
überarbeitete Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 für das
Gebiet der öffentlichen Parkplatzfläche südlich des Ziegeleiweges sowie
der Entwurf der überarbeiteten Begründung dazu werden in den vorliegenden
Fassungen gebilligt.
- Die geänderten Entwürfe der Planänderung und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB ein zweites Mal öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.
StVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001472/4.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen