Die Möglichkeit der Verkehrsreduzierung im Rhördenstieg wurde mit dem Amt erörtert.

Bei der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass eine Einbahnstraßenregelung nicht erforderlich und abpollern verboten sei. Es bestehe lediglich eine Möglichkeit der Durchfahrtsbeschränkung in Form einer baulichen Fahrbahnverengung. Dafür müssten die Anwohner unterrichtet und Parkplätze und Einfahrten berücksichtigt werden. Schwierigkeiten würde es mit dem Wasserablauf werden. Gräben links und rechts der Fahrbahn könnten für die Wasserversickerung gegraben werden. Eine entsprechende Beschilderung sei notwendig.

Die Gemeindevertretung entscheidet sich dafür, zum Testen zunächst für ein Jahr  Baken aufzustellen um dann anschließend eine dauerhafte vernünftige Lösung zu schaffen.

Wichtig sei die Beschilderung als Sackgasse.