Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Wahl des Oliver Ziegler zum Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Nebel und der Wahl des Jan Schmuck zum stellvertretenden Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Nebel sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde Nebel für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes einstimmig zugestimmt.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Nebel am 04.03.2015 ist Herr Oliver Ziegler für sechs Jahre zum Ortswehrführer gewählt worden. Herr Ziegler erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Ortswehrführers.

Gleichzeitig hat die Versammlung der Ortsfeuerwehr Nebel Herrn Jan Schmuck zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt. Auch diese Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Herr Schmuck erfüllt ebenfalls die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt. Zur Teilnahme an den noch fehlenden Lehrgängen hat sich Herr Schmuck schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl eines Ortswehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde  zu ernennen.