mit Erlass des Innenministeriums vom 15.12.2006 mit Ablauf des 31.12.2006 die Ämter Föhr-Land und Amrum als Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit aufgehoben worden sind und mit Wirkung vom 1.1.2007 aus den vierzehn kreisangehörigen Gemeinden Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nebel, Nieblum, Norddorf, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wittdün und Wrixum sowie der kreisangehörigen Stadt Wyk auf Föhr das Amt Föhr-Amrum mit Sitz in Wyk auf Föhr gebildet und das Amt Föhr-Amrum als Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit errichtet worden ist.