Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wittdün auf Amrum am 30.01.2015 ist Herr Dietmar Hansen für sechs Jahre zum Wehrführer der Gemeinde Wittdün auf Amrum wiedergewählt worden. Herr Hansen erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Gemeindewehrführers.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Der Gewählte ist außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Wittdün auf Amrum zu ernennen.

 

Der Wahl des Dietmar Hansen zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wittdün auf Amrum sowie seiner Ernennung zum Ehrenbeamten der Gemeinde Wittdün auf Amrum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes einstimmig zugestimmt.