Der Beauftragte erläutert noch einmal die Notwendigkeit zur Gründung des Zweckverbandes. Die Gemeindevertretungen Nebel, Norddorf und Wittdün haben zu diesem Zweck am 6. November 2014 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag wurde auch bereits die Zustimmung zur vorliegenden Verbandssatzung erteilt.

 

Ohne weitere Beratung beschließt die Zweckverbandsversammlung einstimmig den Erlass der Verbandssatzung.