Amtsvorsteher Jacobsen teilt mit, dass Im Falle eines breiten Konsenses mit Genehmigung der Kommunalaufsicht auf die öffentliche Ausschreibung der Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors verzichtet werden kann. Seitens der Kommunal-aufsicht wurde mitgeteilt, dass in diesem Falle von der Zustimmung ausgegangen werden kann und die anschließende Wahl der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors erfolgen darf.

Die anwesenden Mitglieder des Amtsausschusses sprechen sich einstimmig für einen Verzicht auf eine Ausschreibung der Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirek-tors aus.