Beschluss:

 

Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2015, beschließt die Stadtvertretung die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2015 der Stadt Wyk auf Föhr mit den vorgenannten Änderungen.


Herr Poschmann berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der 16. Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Wyk auf Föhr am 17.03.2015 wurde folgende wesentliche Änderung zum 1. Haushaltsentwurf 2015 beschlossen:

 

Der Grundstücksverkauf des zukünftigen Gewerbegebietes B-Plan 53 soll voraussichtlich ab 2017 erfolgen. Der Kaufpreis soll vorerst 120 EUR je qm (incl. Erschließung) betragen (Produktsachkonto 511004.09000000.511.01). Von den 6,5 ha stehen voraussichtlich ca. 60% als zum Verkauf bestimmte Nettogrundfläche zur Verfügung. Der Haushalt 2015 wird von dem Vorstehenden nicht berührt.

 

Für das Wohnbauprojekt Kortdeelsweg Nord B-Plan 51 sind Erschließungsmehrkosten (Produktsachkonto 522001.09000000.522.01) i.H.v. 480.000 EUR entsprechend der neuen Kostenschätzung ab 2016 zu planen. Für das Haushaltsjahr 2015 betreffend, ist die Grundstückskaufpreiszahlung durch Herrn R. i.H.v. 680.000 EUR einzuplanen.

 

In 2015 wird die geplante Straßenunterhaltungsmaßnahme auf Grundlage der eagle-eye-Untersuchung mit 200.000 EUR gestrichen (Produktsachkonto 541001.52210100.630.17).

 

Ebenso gestrichen werden die Planungskosten für Dr. Wagner mit 100.000 EUR, da das Projekt „Grenzenloses Stadterleben“ entfällt (Produktsachkonto 511002.04500000).

 

Für den Internetauftritt der Stadt Wyk auf Föhr sollen 10.000 EUR in den Haushalt eingestellt werden (Produktsachkonto 111004.54310000).

 

Der Kauf der Nationalparkhalle incl. Anschaffungsnebenkosten geht mit 1.000.000 EUR in den Haushalt ein (Produktsachkonto 111011.09000000). Bedingt durch das Übersteigen der Kreditobergrenze entsprechend des Krediterlasses, ist keine Kreditaufnahme in den Haushalt eingeplant worden. In diesem Zusammenhang sind weitere Aufwandspositionen wie z.B. 11.600 EUR für Abschreibungen (111011.57110000) und 7.000 EUR für Reparaturen, Steuern, Versicherungen etc. (111011.52110000) eingeplant. Es soll möglichst eine kostendeckende Vermietung erfolgen; hierfür sind 30.000 EUR Mieterträge in den Haushalt 2015 eingeplant worden.

 

Des Weiteren sind für die Durchführung von Veranstaltungen in der Nationalparkhalle Haushaltsmittel von 100.000 EUR als Anschubfinanzierung an die Wyk auf Föhr Touristik GmbH eingestellt worden (Produktsachkonto 575004.54550000).

 

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2015 schließt nach dem 2. Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -968.300 EUR (Vj. –344.900 EUR) ab.

 

Das im Haushaltsplan ausgewiesen Jahresergebnis 2013 ist für Vergleichszwecke nur vorbehaltlich der noch durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten (z.B. Abschreibung des Anlagevermögens, Gebührenausgleichsrücklage Schmutzwasser etc.) und den damit verbundenen Abschlussbuchungen zu betrachten. Eine erste vorsichtige Hochrechnung kommt zu einem Jahresüberschuss von rd.. 70.000 EUR.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2015 grds. mit finanziellen Zuwächsen auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September / Oktober 2014 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet. Zum 01.01.2015 wird der kommunale Finanzausgleich grundlegend reformiert. Der Finanzausgleich soll zukünftig auf den kommunalen Aufgaben basieren.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2014

2015

2016

2017

2018

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.052 Mio. EUR

1.126 Mio. EUR

+5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

105 Mio. EUR

108 Mio. EUR

+3

+4

+3

Familienlastenausgleich

100 Mio. EUR

104,2 Mio. EUR

+3

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.220,6 Mio. EUR

1.532,1 Mio. EUR

0

+4

+5

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge (ohne kostenrechnende Einrichtung „Schmutzwasser“) abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 598.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2015 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 623.400 EURO schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresplanvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):

 

Sachkonto

2015

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

-357.100

Lt. Steuerveranlagung

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+163.200

i.R.d. Finanzausgleiches

41110000 Schlüsselzuweisungen

-219.600

FAG-Reform 2015; insbes. Anstieg der Steuerkraft um rd. 310.000 EUR

41320000 Allgemeine. Zuweisungen Gemeinden (GV)

+136.700

FAG-Reform 2015; i.R.d. Finanzausgleiches höhere Zentralitätsmittel als Unterzentrum

41420000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden (GV)

+34.400

Im Rahmen de Rückübertragung des Büchereiwesens (Prod. 272001) ausgewiesenen Kreismittel

41470000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke private Unternehmen

+29.600

Im Rahmen de Rückübertragung des Büchereiwesens (Prod. 272001) ausgewiesenen Mittel der Büchereizentrale SH etc.

41620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

-30.600

Lt. Anlagenbuchhaltung (u.a. Prod. 126001, 541003)

43110000 Verwaltungsgebühren

-78.500

Ausweisänderungen neu: 43210000 (vgl. Prod. 541001) für Sondernutzung städtischer Flächen / Straßen

43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

-198.000

Abwassergebühren von 3,40 EUR auf 2,80 EUR gesenkt

43710000 Erträge aus der Auflösung von SoPo für Beiträge

-48.500

Lt. Anlagenbuchhaltung (vgl. Prod. 541001, 541003)

43810000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich

+459.000

Gebührenausgleichsrücklage Abwasserbereich aus Gebührenunterdeckung (Eliminierung des Teilhaushaltsergebnisses Schmutzwasser)

44110000 Mieten und Pachten

+70.700

29.700 EUR Erbpacht „Kortdeelsweg“ (vgl. Prod. 522001) 3 EUR je. qm.   Ausweisänderung Standgebühren Jahrmarkt  (vgl. Prod. 573100) bisher unter 43210000 ausgewiesen. 30.000 EUR Pachterträge Nationalparkhalle (vgl. Prod. 111011)

44820400 Personalkostenerstattung für Außendienst-Mitarbeiter

-16.000

Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs; Keine Beteiligung Dritter; Ansatz entfällt zukünftig (vgl. Prod. 122050)

45110000 Konzessionsabgabe

+34.300

i.W. Konzessionsabgabe E.ON (vgl. Prod. 531001)

50…… Personalaufwendungen

-157.800

Im Rahmen de Rückübertragung des Büchereiwesens (Prod. 272001) ausgewiesenen Personalaufwendungen i.H. v. 128.700 EUR sowie tarifliche Veränderungen

52110700 Unterhaltung der Kläranlage

-200.000

Faulturmsanierung Rohrleitungen Erd- und Verbindungsleitungen und Planungsleistungen; Sanierungsabschluss in 2016 (Projekt 700.12)

52110710 Unterhaltung der Pumpwerke

-191.000

Sanierung SW-PW Allwörden Fehrstieg 180.000 EUR und 2016 PW Boldixum (Prod. 538120)

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

-38.500

i.W. Unterhaltungsmaßnahmen im Abwasserbereich; 7.000 EUR für Nationalparkhalle

52210100 Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze

-29.000

u.a. Änderung Unterhaltungsvertrag Wyker Tiefbau;

52810000 Erwerb von Vorräten

-30.600

Im Rahmen de Rückübertragung des Büchereiwesens (Prod. 272001) ausgewiesenen Aufwendungen für den Medieneinkauf

53150000 Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke verb. Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen

+99.000

Verlustausgleich städtischer Liegenschaftsbetrieb in 2015 mit 0 EUR geplant. Zukünftig 100.000 EUR Ausgleichszahlungen durch die Stadt (vgl. Prod. 575003)

53150000 Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche

+94.500

Im Rahmen de Rückübertragung des Büchereiwesens (Prod. 272001) Wegfall der Zahlungen an das Amt Föhr-Amrum

53410000 Gewerbesteuerumlage

-104.900

i.R.d. Finanzausgleiches zu entrichtende 69% GewSt-Umlage vom IST-Steueraufkommen. Demzufolge verbleiben 31% des GewSt-Aufkommens bei der Stadt.

53722000 Amtsumlage

-151.300

Zunahme der Finanzkraft um rd. 92.000 EUR. Amtsumlagenerhöhung von 44,95% auf 47,42% aufgrund des höheren Finanzbedarfs insbesondere aufgrund der Schulträgeraufgabe

54550000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd.

Verw.Tätigkeit verb. Unternehmen, Beteiligungen,

Sondervermögen

-100.000

Anschubfinanzierung an die Wyk auf Föhr Touristik GmbH für die Durchführung von Veranstaltungen in der (Prod. 575004)

54980000 Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten

+199.000

In 2015 erstmals Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage erforderlich aufgrund Senkung der Abwassergebühren von 3,40 EUR auf 2,80 EUR (vgl. hierzu 43210000)

46170000 Zinserträge Kreditinstitute

-37.900

Anpassung der Zinserträge an dem Kapitalmarkt-IST-Aufkommen

55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

+58.100

Zinsaufwendungen für bestehende Kreditverträge. Keine Kreditneuaufnahmen geplant.

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden (teilweise erhebliche) Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart. Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit kein finanziell ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Liquidität der Stadt Wyk auf Föhr (ohne Eigenbetriebe) beläuft sich zum 09.03.2015 auf rd. 5,9 Mio. EUR.

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 2.758.000 EUR ausgewiesen. Diesen Auszahlungen stehen Einzahlungen von insgesamt 2.842.900 EUR gegenüber. Zum Einen ist aufgrund der guten Liquiditätslage ist und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit keine Kreditfinanzierung oder auch Bauzwischenfinanzierung der investiven Maßnahmen vorgesehen. Zum Anderen und was jedoch entscheidender ist, ist das Erreichen der Kreditobergrenze auf Grundlage des Krediterlasses.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen für 2016 bis 2017 belaufen sich auf 2.500.000 EUR.

 

 

Als wesentliche Investitionsmaßnahmen sind zu benennen:

 

Produkt 111011 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement

Ausgewiesen ist der Kauf der Nationalparkhalle incl. Anschaffungsnebenkosten mit 1.000.000 EUR. Geplant ist eine kostendeckende Vermietung. Die Nationalparkhalle soll durch die Wyk auf Föhr Touristik GmbH erfolgen.

 

 

Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr

Für 2015 ist die Schlusszahlung zum Erwerb eines HLF-20 mit 200.000 EUR geplant. Die Gesamtanschaffungskosten sind mit 400.000 EUR angesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus den liquiden Mitteln und haushaltsrechtlich werden nicht verbrauchte Haushaltsmittel aus 2014 i.H.v. 200.000 EUR nach 2015 übertragen.

 

Per Haushaltsübertragung i.H.v. 118.000 aus 2013 werden die Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffung TSF (Boldixum) 95.000 EUR und BOS-Funktechnik 23.000 EUR in 2015 sichergestellt.

 

 

Produkt 511004 Gewerbegebiete Wyk auf Föhr

Geplant sind für das Projekt 511.01 – B-Plan 53 (zukünftige Gewerbeflächen) –  Kosten für die technische Erschließungsplanung und B-Plankosten i.H.v. 95.000 EUR in 2015 und weitere 120.000 EUR in 2016. Das Gebiet umfasst ca. 6,5 ha.; die Enderschließung erfolgt in 2017 zu weitern 1,2 Mio. EUR.

 

In 2017 und 2018 wird unterstellt dass 90% der umlagefähigen Erschließungskosten zur Teilfinanzierung der Erschließungsmaßnahme als Erschließungsbeiträge zurückfließen werden. Ebenso erfolgt der Verkauf der Gewerbeflächen. Als Kaufpreis incl. Erschließungsanteil sollen zunächst 120 EUR/qm angenommen werden.

 

 

Produkt 522001 Wohnraumbeschaffung, Baugebiete

Geplant sind für das Projekt 522.01 – Wohnbaugebiet Kortdeelsweg Nord  B-Plan 51– Erschließungskosten i.H.v. rd. 2,9 Mio. EUR incl. B-Planung, Vermessung und bereits geleisteter Erschließungsabschlagszahlungen. Für das Jahr 2015 sind Haushaltsmittel von 950.000 EUR geplant. Die Finanzierung erfolgt aus den liquiden Mitteln und haushaltsrechtlich werden nicht verbrauchte Haushaltsmittel aus 2014 i.H.v. ca. 800.000 EUR nach 2015 übertragen, sodass noch über den Ansatz 2015 hinaus Auszahlungen erfolgen können. In den Jahren 2016 bis 2017 sind weitere Auszahlungen von insgesamt 1.180.000 EUR vorgesehen.

 

Zur Finanzierung der Baumaßnahme werden bis zur Jahresmitte 2015 ca. 3.330 qm GuB veräußert zu 270 EUR/qm (899.100 EUR). Aufgrund eines bereits bestehenden Kaufvertrages werden für rd. 3.180. qm GuB noch weitere 680.000 EUR nach erfolgter Grundstücksvermessung fällig. Es werden ca. 19.865 qm per Erbpachtverträge (3 EUR/qm p.a.) verpachtet. Die hierauf insgesamt entfallenen zu vereinnahmenden Erschließungsbeiträge machen 1.159.700 EUR aus.

 

Erst nach 2018 ist mit einem weiteren Verkauf bzw. Erbverpachtung der verbleibenden ca. 17.420 qm GuB geplant. Der Verkaufserlös beträgt dann ca. 1.571.400 EUR. Die Erschließungsbeiträge machen ca. 871.000 EUR aus.

 

In den gesamten Erschließungskosten dieser Baumaßnahme sind rd. 400.000 EUR Ausgaben enthalten, die den Schmutzwasserbereich betreffen und deren Finanzierung über die kostenrechnende Einrichtung erfolgen wird.

 

 

Produkt 538110 Kläranlage / Abwasserbeseitigung (SW)

Ausgewiesen werden innerhalb des Projektes 700.13 Auszahlungen von 265.000 EUR für den Neubau eines Blockheizkraftwerkes als energetische Maßnahme für die kostenrechnenden Einrichtung „Schmutzwasser“.

 

 

Produkt 541001 Asphaltstraßen, Wege und Plätze

Geplant sind hier zwei Maßnahmen von insgesamt 65.000 EUR. Für den Verbindungsweg B-Plan 51 zum Nieblumstieg sind 25.000 EUR (Projekt 630.03) bereitgestellt und für das Projekt 630.22 – Querung Fehrstieg / L214 Nieblumstieg - werden 40.000 EUR berücksichtigt.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. –518.800 EUR ausgewiesen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2015 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Besorgniserregend ist hierbei an dem Haushalt und der mittelfristigen Planung, das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan), zumal diese Ergebnis nicht einmal genügt um die Tilgungen von Krediten realisiert zu bekommen. Ceteris paribus: Nur durch den zukünftigen Verkauf von Vermögenswerten kann die Stadt Wyk Ihren Finanzmittelstand aufrechterhalten. Das Eigenkapital wird durch die Verluste stetig abnehmen.

 

Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wirken sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2015 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 370%, Grundsteuer B 390%, Gewerbesteuer 370%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR

 

 

Herr Schulze berichtet über Änderungen zum vorliegenden Entwurf. So könnten z.B. im Bereich Liegenschaftsmanagement Mittel in Höhe von 100.000 € gestrichen werden.

 

Das Wohnungsbauprojekt Boldixumer Straße sei bisher nicht im Haushalt berücksichtigt worden. Das Investitionsvolumen belaufe sich auf insgesamt ca. 3,3 Mio. Euro. Die Kosten würden erstattet, gleichwohl müssten für das Jahr 2015 zunächst Kosten in Höhe von 300.00 € und für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe von jeweils 1,5 Mio. € eingeplant werden.

 

Die Mittel für den Kauf der Nationalparkhalle seien aus der Rücklage entnommen worden, da die Kreditobergrenze überschritten würde. Dies wird kritisiert, da eine Finanzierung über Darlehen vorgesehen gewesen sei. Der Kauf der Nationalparkhalle sei über eine Kreditfinanzierung einzuplanen.

 

Weiterhin wird der Abschluss mit einem Jahresfehlbetrag kritisiert. Hier müssten Mittel gefunden werden, entsprechend entgegen zu steuern. Diesbezüglich verweist Herr Schulze auf die an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter verteilte Unterlagen „Mögliche Haushalskonsolidierungsmaßnahmen“ hin.

 

Es wird auf die Dringlichkeit einer mittelfristigen Finanzplanung hingewiesen. Diese sollte möglichst vor dem Haushalt 2016 fertig sein.

 

Herr Schulze macht drauf aufmerksam, dass der Haushalt in seiner Gesamtheit betrachtet werden müsse. So würden z.B. Aufträge durch den Hafenbetrieb erledigt, die durch andere Anbieter ggf. günstiger erledigt würden.

 

Im Anschluss an die Diskussion wird über den Haushalt mit den vorgenannten Änderungen abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                    3 Nein-Stimmen

                                                    1 Enthaltung