Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, werden die genannten Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten.


Die Vorsitzende beantragt die nichtöffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte 9 – 12.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig