Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Lorenzen gibt bekannt, dass der Gemeindevertretung als Basis für die Erstellung der eigenen Rahmenbedingungen der Erbbaurechtsvertrag der Gemeinde Oevenum vorliegt.

Er wird die einzelnen Paragraphen durchgehen und beraten.

Unter römisch II im § 1 des Vertrages sind im ersten Absatz die Worte „gegebenenfalls mit Einliegerwohnung“ und im 2. Absatz der Satz „ Die Einliegerwohnung darf vermietet werden,   „ zu streichen, da dies im Bebauungsplan der Gemeinde Utersum nicht zulässig ist.

 

Unter römisch IV. wird im Vertrag zur Wertsicherung etwas gesagt. Hier sollte der Notar sich zu äußern, da die Gemeindevertretung keinen „Wucherzins“ verlangen möchte.

Auch die Einlassungen zu römisch V. sollten vom Notar näher erläutert werden.

 

Unter römisch VIII. fallen keine Ver- und Entsorgungskosten mehr an in Form von Kanalanschlussbeiträgen da die Satzung geändert wurde. Dafür wäre aber die Liste um die Nahwärmeversorgung zu ergänzen.

 

Ebenfalls sollte vom Notar erläutert werden inwieweit Grunderwerbssteuer für den Erbbauberechtigten anfällt (römisch XIII des Vertrages).

 

Nachdem der Vertrag ausgiebig besprochen und beraten wurde sollte als nächste Schritte beim Nahwärmeversorger geklärt werden, welche Kosten für einen normalen Hausanschluss anfallen. und der Notar sollte bereits einen ersten Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages für die Gemeinde Utersum erstellen. Die Erschließungskosten sollten ebenfalls festgestellt werden um den Erbbauzins zu kalkulieren.

 

In diesem Zusammenhang gibt der Bürgermeister die vorliegenden Bewerbungen um ein Baugrundstück bekannt. Da er um ein Votum bittet in welcher Reihenfolge die Vergabe erfolgen sollte erklären sich die Gemeindevertreterinnen Kurzweg und Martensen für befangen und verlassen den Sitzungsraum.

 

Bürgermeister Lorenzen erkundigt sich nunmehr bei den verbliebenen Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen nach deren Vorstellungen. Alle sind sich einig, dass die Grundstücke nach Eingang der Bewerbung vergeben werden sollten, und dass die Bewerber auch in dieser Reihenfolge aus den zur Verfügung stehenden Grundstücken ihr Grundstück wählen können. Die Gemeindevertretung entscheidet sich einstimmig für diese Vorgehensweise.

 

Die Gemeindevertreterinnen Kurzweg und Martensen nehmen wieder an der Sitzung teil.