Beschluss:
Die Eilentscheidung
des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Ein ursprünglich vom
städtischen Kurbetrieb aufgenommenes Darlehen zur Finanzierung des Umbaus von
Kurmittelhaus und Wellenbad stand zum 30. März 2015 mit einem Restkapital in
Höhe von 853.412,96 Euro zur Prolongation an. Das Darlehen wurde bis zu diesem
Termin mit 3,78 % verzinst. Der Tilgungssatz betrug 1 % p.a.. Darlehensgeber
war die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Auf Umfrage haben
insgesamt vier Bankhäuser am 19.03.2015 aktuelle Konditionsangebote vorgelegt.
Das günstigste Angebot unterbreitete die Investitionsbank Schleswig-Holstein
mit einem Zinssatz von 0,72 % bis zum Ende der Laufzeit am 30. März 2030.
Der Bürgermeister
hat am 19. März 2015 gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, das
Darlehen zu den oben genannten Konditionen bei der Investitionsbank
Schleswig-Holstein zu belassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig