Die Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Bendfeldt vom Büro Bendfeldt, Schröder, Franke sowie Herrn Laubinger von der Fa. Rinn (Steinlieferant) zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Herr Bendfeldt stellt die überarbeiteten Pläne vor und fasst zunächst noch einmal die an ihn gestellten Aufgaben aus dem letzten Ausschuss zusammen:

-         Strandabgänge und Tribünen zusammenfassen,

-         Flächen für Außengastronomie erhalten,

-         Verbindungswege zwischen landseitiger und seeseitiger Promenade in rotem Klinker verlegen,

-         Landseitige Promenade mit rot-grauem Farbton vorsehen,

-         Plattenformate verkleinern (max. Kantenlänge 50 cm),

-         Holzpodest an der Mittelbrücke einplanen sowie

-         Fahrradstellplätze zusammenfassen und in die Peripherie verlagern.

Diese Punkte wurden in den Entwurf eingearbeitet.

 

Herr Jacobsen trägt die zwischenzeitlich vorliegende Stellungnahme der Landesdenkmalpflegebehörde vor (siehe Anlage zur Niederschrift). Demnach ist die Umgestaltung des Sandwalls genehmigungspflichtig im Sinne des Denkmalrechts aufgrund der anliegenden Kulturdenkmäler von besonderer Bedeutung. Eine Verbesserung der Freiraumgestaltung des Sandwalls wird als notwendig erachtet und sollte ruhig, sachlich und einheitlich sein. Dabei sollten möglichst wenige, unterschiedliche Materialien und Farben genutzt werden. Von den beiden vorliegenden Entwürfen (die ursprüngliche, einfarbig gelb gehaltene Fassung sowie die zwischenzeitlich vom Ausschuss überarbeitete gelb-rote Fassung) favorisiert die Landesdenkmalpflege die Variante mit dem gelben Pflaster für die land- und seeseitige Promenade.

Herr Bendfeldt ergänzt, dass das Innenministerium eine zeitnahe Umsetzung, möglichst nah an der Planvariante des Förderantrages angemahnt hat.

Herr Schmidt ergänzt zur Stellungnahme der Denkmalpflege, dass ein Telefongespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Dr. Hansen ergeben hat, dass sie eine Denkweise hinsichtlich der künftigen Gestaltung vertritt, die im Gegensatz zu den bislang geäußerten denkmalpflegerischen Zielen steht. Diese Ziele bildeten bislang die Grundlage der Ortsgestaltungssatzung und verschiedener Bebauungsplanfestsetzungen. Die politische Entscheidung über die Sandwallneugestaltung sei nunmehr entweder eine konsequente Fortführung dieser bisherigen Planungsvorstellungen oder die Abkehr von den früher selbst gesteckten Zielen.

 

Aus der Runde der Ausschussmitglieder werden Themen angesprochen:

 

  1. Wie ist der Übergang in der Oberflächengestaltung vorgesehen an den Stellen, an denen die grau-roten Flächen der Innenstadt mit den neuen, gelben Belägen zusammentreffen?

 

Herr Bendfeldt erläutert, dass an diesen Stellen graues Granitkleinpflaster als neutrales Band zwischen verschiedenen Materialien gelegt werden soll.

 

  1. Es wird Kritik geäußert darüber, dass sich übergeordnete Behörden gegen die souveräne Entscheidung einer Kommune und gegen die Regelungen einer geltenden Ortssatzung aussprechen bzw. Druck auf die Gemeinden ausüben.

  2. In Bezug auf die gastronomischen Bereiche wird die Frage in den Raum gestellt, ob durch eine Änderung dieses Oberflächenmaterials der Forderung der Denkmalpflege nach einer Reduzierung der Materialvielfalt nachgekommen werden könnte.

  3. Zur Beschaffenheit der künftigen Oberflächen wird nachgefragt, inwiefern das vorgesehene Material in Bezug auf Verschmutzung, Rutschfestigkeit und Barrierefreiheit einzuschätzen ist.

 

Herr Laubinger führt dazu aus, dass der Trend zu helleren Oberflächenfarben geht und diese grundsätzlich schmutzempfindlicher sind als dunklere Farbtöne. Durch eine Teflonschichtung kann die Reinigung der Steine erleichtert werden. Die Trittsicherheit der Platten ist gewährleistet, so dass keine überdurchschnittliche Glätte zu befürchten ist. Herr Jacobsen ergänzt, dass das Kleinpflaster (10x10 cm) den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht.

 

Der Ausschuss und die Gäste begutachten die ausgelegten Mustersteine.

 

Aus der Runde wird abschließend betont, dass möglichst viele der Anregungen aus der Bürgeranhörung aufgegriffen werden sollten. Danach werden die einzelnen Punkte getrennt abgestimmt:

 

  1. Seeseitige Promenade – gelber Stein, Formate wie landseitige Promenade Sandwall (max. 50 cm Kantenlänge)

    Beschluss: 11 ja

  2. Landseitige Promenade Sandwall, Rotgrau wie Materialprobe

    Beschluss: 6 ja     4 nein     1 Enthaltung

  3. Verbindungswege

    Klinker rot
    Beschluss: 3 ja     7 nein     1 Enthaltung

    Kleinpflaster Granit grau
    Beschluss: 7 ja     4 nein     0 Enthaltungen

  4. Gastronomische Flächen
    Die Frage nach dem Kostenrahmen bei einer eventuellen Änderung des Belages der gastronomischen Flächen wird insofern beantwortet, dass durch die verkleinerten Plattenformate für die land- und seeseitige Promenade soviel Kosten eingespart werden können, dass eine Neupflasterung der gastronomischen Flächen innerhalb des ursprünglichen Kostenrahmens liegen würde. Auf Nachfrage beziffert Herr Koch die Herstellungskosten für die derzeitigen Flächen auf ca. 15.000 €. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ausschuss mehrheitlich für die Beibehaltung der bisherigen Gestaltung aus.

    Beibehaltung des bestehenden Materials
    Beschluss: 6 ja     5 nein     0 Enthaltungen

  5. Übergang im Bereich der Schachbretter / Bastion
    Die Strandpromenade wird bis ans Ende der Bastion durchgezogen. Der Übergang zur seeseitigen Promenade des Sandwalls wird in grauem Kleinpflaster verlegt.
    Beschluss: 11 ja

  6. Details

    Seeseitige Promenade, gelber Rechteckstein (DO 07-03-03/ 7S)
    Beschluss: 10 ja (Frau Groten ist bei der Beschlussfassung nicht im Raum.)

    Landseitige Promenade, hellroter Rechteckstein (DO 07/5S)
    Beschluss: 11 ja

    Der Ausschuss hat sich somit für jeweils einen Farbton in Verbindung mit drei unterschiedlichen Formaten (max. Kantenlänge 50cm) entschieden.

    Übergänge und Verbindungswege, Kleinpflaster grau mit rötlichem Grundton (10x10 cm)
    Beschluss: 11 ja

Die Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass nunmehr mit den gewählten Materialien und Farben ein Kompromiss im Sinne der Denkmalpflege hinsichtlich einer Reduzierung der Material- und Farbvielfalt gefunden wurde.

 

In Bezug auf das vorgeschlagene Holzdeck an der Mittelbrücke fragt Herr Jacobsen ab, wie damit weiter verfahren werden soll. Für beide vorliegenden Gestaltungsalternativen sollen überschlägige Kosten ermittelt und Stellungnahmen des ALR eingeholt werden. Darüber hinaus soll mit dem Fördermittelgeber die Förderfähigkeit abgeklärt werden.

 

Zur Platzsituation an der Mittelbrücke stellt Herr Jacobsen eine Brunnenskizze des Steinmetzes und Bildhauers Markus Thiessen vor. Herr Thiessen kann sich einen reliefartig gestalteten Tidebrunnen in einer Größe von etwa 3x3 m vorstellen, in dem Föhr und die Nachbarinseln und –halligen dargestellt sind und der Sitz- und Spielmöglichkeiten bietet.

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass Herr Thiessen einen konkreteren Entwurf vorlegen sollte. Zugleich sei der Ausschuss auch für weitere Ideen aus der Öffentlichkeit offen.

Beschluss: 10 ja     0 nein     1 Enthaltung

 

Zum Thema „Sonnensegel“ zum Sonnenschutz und ggf. Schallschutz im Bereich des Musikpavillon berichtet Herr Jacobsen von einem Beispiel in Travemünde. Dort wurde ein Sonnensegel im Wert von rund 125.000 € angebracht. Herr Bendfeldt gibt zu bedenken, dass die Rahmenbedingungen in Travemünde sich sehr von denen des Wyker Sandwalls unterscheiden, so dass vergleichbar gute Ergebnisse im Bereich Schallschutz nicht unbedingt zu erwarten sind. Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, das Thema „Sonnensegel“ weiter zu verfolgen.