Unter Punkt 3.3 auf Seite 17 sei beschlossen worden, 1 Wohnung je Betriebsgrundstück zuzulassen. Es wird angeregt, dies in der weiteren Beratung des Bebauungsplans zu ändern in 1 Wohnung je Betrieb/Betriebsgebäude. Entsprechendes gelte für Seite 19 Nr. 2.2.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschlussfassung zu TOP 22 nicht einstimmig erfolgt sei. Herr Poschmann habe sich enthalten.

 

Weitere Einwände gegen Form und Inhalt der Niederschrift über die 20. Sitzung (öffentlicher Teil) werden nicht erhoben. Sie gilt mit der vorgenannten Änderung unter TOP 22 als genehmigt.