Die Vorsitzende begrüßt Herrn Brodersen von der Flugplatzgesellschaft und Frau Braun als Bürgermeisterin der Gemeinde Wrixum. Frau Braun nimmt an der Sitzung teil, weil sich die Erweiterungsflächen auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Wrixum befinden.

Herr Brodersen erläutert den Sachverhalt anhand einer Lageskizze. Zunächst zitiert er die Aussagen des Regionalplans, demnach der Wyker Flugplatz erhalten und den sich ändernden Sicherheitsvorschriften angepasst werden soll. Zur Zeit beeinträchtigen startende und landende Flugzeuge die Fußgänger und Radfahrer sowohl südlich als auch nördlich der Nord-Süd-Landebahn durch die oft geringe Flughöhe. Aus diesem Grund plant die Flugplatzgesellschaft eine Verschiebung dieser Landebahn nach Norden und eine Verlegung des dort gelegenen Wanderweges durch die nördlich gelegenen Waldflächen.

Für die Zukunft ist eine Verlängerung der Nord-Süd-Landebahn um etwa 20 % auf ca. 800 m erforderlich, um die Zulassung für den gewerblichen Flugverkehr zu behalten. Ansonsten droht eine Herabstufung zum Privatlandeplatz. Nach einer Verlängerung dieser Bahn könnte ein Großteil der Starts und Landungen auf die Nord-Süd-Landebahn verlagert werden, wodurch eine Entlastung der im Osten unmittelbar angrenzenden Wyker Bebauung erreicht würde. Eine Mehrbelastung der Gemeinde Wrixum ist nicht zu befürchten, weil die Flugzeuge über der bebauten Ortslage Wrixum bereits ausreichend Flughöhe haben. Auf einer verlängerten Landebahn von 800 m Länge könnten zudem künftig auch größere Flugzeuge landen, denen die bestehende Landebahn mit 660 m Länge zu knapp ist.

 

Nach dem Vortrag von Herrn Brodersen werden aus der Runde Fragen gestellt:

1. Die Ost-West-Landebahn wird bei den auf Föhr vorherrschenden Winden häufiger genutzt als die Nord-Süd-Landebahn. Wird dies auch nach einer Verlängerung der Nord-Süd-Landebahn so bleiben?

 

Herr Brodersen geht davon aus, dass bei wenig Wind künftig häufiger auf die verlängerte Nord-Süd-Landebahn ausgewichen werden könnte.

 

2. Könnte durch eine Veränderung des Untergrundes, also beispielsweise durch eine Asphaltierung auf eine Verlängerung oder Verschiebung der Nord-Süd-Landebahn verzichte werden? Könnte dies ggf. flugtechnisch oder unter Sicherheitsaspekten von Vorteil sein?

 

Herr Brodersen führt aus, dass eine Asphaltierung der Nord-Süd-Landebahn hohen finanziellen Aufwand bedeuten würde. Eine Verlängerung der Bahn wäre dann jedoch nicht mehr notwendig, weil es sich bei der Verlängerung um einen „Graszuschlag“ handele. Denn insbesondere bei Nässe lässt sich auf einer Grasbahn kaum bremsen, während auf einer Asphaltbahn die Bremswirkung auch bei Nässe erheblich besser ist, so dass sich dann eine Verlängerung erübrigt. Er geht ferner davon aus, dass im Falle einer Asphaltierung der Nord-Süd-Landebahn auf die Ost-West-Landebahn gänzlich verzichtet werden könnte.

 

Fazit:

Die Fraktionen werden das Thema „Flugplatzerweiterung“ beraten. Herr Brodersen wird gebeten, Unterlagen als Beratungsgrundlage herzugeben und eine Kostenschätzung für eine Asphaltierung der Nord-Süd-Landebahn im Vergleich zu einer Verlängerung einzuholen.