Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.

 


Herr Poschmann berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Ein ursprünglich vom städtischen Kurbetrieb aufgenommenes Darlehen zur Finanzierung des Umbaus von Kurmittelhaus und Wellenbad stand zum 30. März 2015 mit einem Restkapital in Höhe von 853.412,96 Euro zur Prolongation an. Das Darlehen wurde bis zu diesem Termin mit 3,78 % verzinst. Der Tilgungssatz betrug 1 % p.a.. Darlehensgeber war die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

 

Auf Umfrage haben insgesamt vier Bankhäuser am 19.03.2015 aktuelle Konditionsangebote vorgelegt. Das günstigste Angebot unterbreitete die Investitionsbank Schleswig-Holstein mit einem Zinssatz von 0,72 % bis zum Ende der Laufzeit am 30. März 2030.

 

Der Bürgermeister hat am 19. März 2015 gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, das Darlehen zu den oben genannten Konditionen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein zu belassen.

 

Die Darlehensraten blieben im Vergleich zum vorhergehenden Darlehen in unveränderter Höhe, das heißt, die Tilgung steige um 3,06%.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig