Es sind fünf Einwohner anwesend. Es entsteht eine Diskussion über das weitere Vorgehen der Rohrverlegung auf dem Grundstück Heitler bzw. außen herum über öffentlichen Grund. Herr Hänsch erklärt das Notleitungsrecht, das einzuklagen wäre, weist aber darauf hin, dass eventuelle Entschädigungszahlungen höher ausfallen könnten als die Kosten der Alternative.

 

Man einigt sich darauf, die Höhen zu messen, damit Herr Hänsch prüfen kann, ob das Gefälle ausreicht für eine Rohrverlegung ohne Pumpen (Stromkosten) um die Grundstücke herum.