Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt
1 a) Das Vergabeverfahren für den 1. Bauabschnitt
ist abgeschlossen.
8
Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
1 b) Jetzt noch im 1. Bauabschnitt zu vergebende Grundstücke werden an Bewerber
vergeben,
die sich im Rahmen des ersten
Auswahlverfahrens beworben haben.
einstimmig
2) Bei Punktgleichheit der Bewerber für ein
Erbpacht-Grundstück entscheidet das Los, welcher Bewerber das Grundstück
erhält.
einstimmig
3 a) Das Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt
wird zum jetzigen Zeitpunkt neu eröffnet.
2
Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
3 b) Das Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt wird zu einem späteren
Zeitpunkt neu
eröffnet.
einstimmig
3 c) Hierzu ist ein neues Bewerbungsverfahren zu einzuleiten.
12
Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss soll an der Überarbeitung der Vergabekriterien mitwirken.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Erbpacht-Grundstücke im 1. Bauabschnitt des
Bebauungsplans Nr. 51 sind annähernd alle vergeben. Es stellt sich nunmehr die
Frage, wie weiter verfahren werden solle.
Der Ältestenrat hat sich in seiner letzten Sitzung mit
der Angelegenheit befasst und verschiedene Fragestellungen aufgegriffen.
1. Zunächst stelle sich die Frage, ob das
Vergabeverfahren als abgeschlossen angesehen werden könne und was mit
Erbpacht-Grundstücken geschehen soll, die jetzt noch zurückgegeben werden. Hier
bietet es sich an, diese Grundstücke noch an Bewerber zu vergeben, die sich im
ersten Vergabeverfahren beworben haben.
2. Weiterhin ist zu entscheiden, welche
Verfahrensweise bei Punktgleichheit der Bewerber für die Vergabe der
Erbpacht-Grundstücke angewandt werden soll. Hier erscheint das Losverfahren am
besten geeignet.
3. Des weiteren ist zu entscheiden, ob das
Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt bereits jetzt neu eröffnet werden
solle oder zu einem späteren Zeitpunkt. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass der Bau- und Planungsausschuss sich nochmals mit der Art der
Bebauung befassen sollte. Gegebenenfalls sollte der Focus auf eine verstärkte
Bebauung mit Doppelhäusern und/oder Reihenhäusern gerichtet werden.
Bürgermeister Raffelhüschen erklärt, bis heute seien im 1. Bauabschnitt alle Grundstücke vergeben. Es lägen ihm bislang noch keine schriftlichen Erklärungen zur Rückgabe von Grundstücken vor.
Es wird klar gestellt, dass das Baugebiet nie in 2 Bauabschnitte aufgeteilt worden sei, diese Begrifflichkeit habe sich während des Verfahrens „eingeschlichen“.
Im Mai 2014 habe man die Vergabekriterien beschlossen. Dabei sei keine Mindestpunktzahl für die Vergabe der Grundstücke beschlossen worden, so dass alle Interessenten berücksichtigt werden müssten, soweit Grundstücke vorhanden seien.
Es wird angeregt, die Grundstücke im sogenannten 2. Bauabschnitt jetzt ebenfalls zügig zu vergeben. Für Bodenvorratspolitik sollte mit weiteren Grundstückseigentümern im dortigen Bereich verhandelt werden.
Von anderer Seite wird deutlich gemacht, dass es Konsens gewesen sei, nicht alle Grundstücke sofort zu vergeben. Der sogenannte 2. Bauabschnitt sei bisher bei den Grundstücksvergaben nie in der Diskussion gewesen. Damit haben man den Bewerbern keine Gelegenheit gegeben, sich im dortigen Bereich ein Grundstück auszusuchen. Weiterhin werde dafür plädiert, im sogenannten 2. Bauabschnitt eine bessere Ausnutzung der Grundstücke durch Bebauung mit Doppel- und/oder Reihenhäusern zu forcieren.
Es wird vorgeschlagen, jetzt einen klaren Schnitt zu machen. Eventuell noch zu vergebende Grundstücke im sogenannten 1. Bauabschnitt sollten an die vorhandenen Bewerber vergeben werden. Der 2. Bauabschnitt sollte nochmals überarbeitet werden (mehr Doppel/Reihenhausgrundstücke). Auch sollte der Mietwohnungsbau zügig angegangen werden. Für den sogenannten 2. Bauabschnitt sollte dann ein neues Bewerbungsverfahren mit nachgebesserten Kriterien angestoßen werden.
Im Anschluss an die ausführliche Diskussion ergehen folgende Beschlüsse.