Sitzung: 19.05.2015 Finanzausschuss
Da
überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen
Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder des
Finanzausschusses einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 13 bis 16 nicht
öffentlich zu beraten.