Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der anliegende Maßnahmenplan wird beschlossen.

 

Die stellvertretende Werkleiterin des Städtischen Liegenschaftsbetriebes wird beauftragt,

 

  1. den anliegenden Maßnahmeplan den Planern für Ihren Planungsauftrag an die Hand zu geben;

  2. den bestehenden Auftrag um die Maßnahmen der lfd. Nr. 4 und 34 zu erweitern;

  3. die Planer anzuhalten die Abarbeitung der Maßnahmen in einer Prioritätenliste vorzulegen, welche auch eine Realisierung der gesamten Maßnahmen in mehreren Bauabschnitten zulässt. Auch sollte das jeweils benötigte Zeitfenster für die Realisierung der einzelnen Bauabschnitte genannt werden;

  4. die Planer aufzufordern für die Kostenschätzung die Nutzung der durch die Aufstockung geschaffenen Flächen in enger Zusammenarbeit mit Herrn Weil zu erarbeiten.

Herr Poschmann bedankt sich zunächst bei der Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung und bei Frau Gehrmann für die Erstellung der Maßnahmenliste und berichtet anhand der Vorlage.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach Beauftragung der Planungsaufträge im Aqua Föhr zur Ausarbeitung einer Vorplanung für die energetische Sanierung der Gebäudehülle des Kurmittelhauses, des Schwimmhallendaches sowie der kompletten Dachkonstruktion einschließlich Eindeckung durch den Architekten und der Erarbeitung eines mit dem Bauherrn abgestimmten Planungskonzeptes für die Sanierung der technischen Ausrüstung, Lüftungsanlagen, Prozessleitsystems, Wärmeübergabe und -verteilung im Gebäude, Badewasseraufbereitung, möglicher Einbau eines BHKW´s sowie Vorschläge für eine mögliche Erweiterung des Gesamtgebäudes fand am 29.04.2015 ein Ortstermin mit den Finanzausschussmitgliedern statt. Im Rahmen der Begehung wurden alle Mängel und Maßnahmen aufgenommen. Eine Arbeitsgruppe wurde benannt, welche kurzfristig für den Finanzausschuss eine Zusammenstellung der Maßnahmen vornehmen sollte.

 

Diese Arbeitsgruppe traf sich am 05. Mai und besprach die als Anlage beigefügte Maßnahmenliste. Diese Liste wurde bereits im Vorfeld danach aufgeteilt, ob die genannten notwendigen Maßnahmen bereits vom abgeschlossenen Vertrag abgedeckt werden oder nicht.

Die vom Vertrag abgedeckten Maßnahmen sollen alle so von den Planern berücksichtigt werden.

 

Anschließend hat man sich den nicht vertraglich abgedeckten Maßnahmen gewidmet. Für die lfd. Nr. 4 „Dach Bad/Akustik“ und lfd. Nr. 34 „Freidach vor Kurmittelhaus aufstocken“ hat man sich dazu entschlossen den jeweiligen Planungsauftrag zu erweitern, da dies sinnvoll ist vor dem Hintergrund, dass die energetische Sanierung der Dachflächen vertragsmäßig untersucht wird. Die derzeitige Akustik und Schallschutzproblematik sollte in diesem Zuge gleich mit betrachtet werden. Ebenso würde eine energetische Sanierung des Freidaches vor dem Kurmittelhaus keinen Sinn machen, wenn dieses Dach in naher Zukunft aufgestockt werden sollte.

 

Die lfd. Nr. 6 „Halle Bad Fliesen undicht“ sowie lfd. Nr.: 18 „Umgänge Beckenkörper Technik undicht“ sollen durch einen Betonsanierer begutachtet werden um dann zu entscheiden welche Maßnahmen getroffen werden müssen. Denkbar ist hier auch die Möglichkeit sich grundsätzlich von den Fliesen zu trennen und andere Beläge verlegen zu lassen.

 

Die Anregung für den Sport wieder mehr Anreize im Bad zu schaffen und zu prüfen ob es z.B. geeignete Methoden zur Errichtung einer Wendemöglichkeit gibt (lfd. Nr.: 7) soll und kann in einer späteren Planungsphase Berücksichtigung finden.

 

Auch die lfd. Nr. 13 „Barrierefreiheit/Fahrstuhl vorsehen“, lfd.: Nr.: 25 „Erweiterung der Saunaanlage“ und Nr.: 28“ Erneuerung der vorhandenen Saunalandschaft“ sollen in einer späteren Planungsphase Berücksichtigung finden.

 

Für die Lösung zur Maßnahme der lfd. Nr. 31 „Schlickküche Folienentsorgung“ ist kein Planungsaufwand notwendig. Dies kann unabhängig von einer Sanierung gelöst werden.

 

„Auch für die Maßnahme der lfd. Nr. 35 „Erneuerung medizinischer Wannenbäder“ wird kein Planungsaufwand gesehen. Diese Maßnahme kann im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen mit abgedeckt werden.

 

„Auch die lfd. Nr.: 36 „Umgestaltung der Umkleideräume“ kann später erfolgen, da eine grundlegende Neuanordnung vor dem Hintergrund der Betriebsabläufe und des Personalaufwandes nicht als sinnvoll betrachtet wird. Sicherlich müssen aber die festgestellten Mängel behoben werden..

 

Die Arbeitsgruppe ist sich darüber einig, dass die Planer nach Erhalt der Maßnahmenliste die Abarbeitung in einer Prioritätenliste vorlegen müssen, welche auch eine Realisierung der gesamten Maßnahmen in mehreren Bauabschnitten zulässt. Auch sollte das jeweils benötigte Zeitfenster für die Realisierung der einzelnen Bauabschnitte genannt werden.

Die Nutzung der durch die Aufstockung geschaffenen Flächen soll in enger Zusammenarbeit mit Herrn Weil erarbeitet werden.

 

In der Arbeitsgruppe wird angeregt, im Finanzausschuss im Rahmen dieser Vorlage nochmals darüber zu diskutieren, ob weiterhin Seewasser im Aqua Föhr genutzt werden soll und auch eine Wellenanlage weiterhin für notwendig gesehen wird. Hierzu sollte dann in einer gesonderten Vorlage ein Grundsatzbeschluss in der Stadtvertretung gefasst werden.

 

 

 

 

Es wird bemängelt, daß in den Ausführungen die Fassade für das Gesamtobjekt nicht berücksichtigt wird. Frau Gehrmann erwidert hierauf, daß die Vorlage und die Maßnahmenliste anhand des bestehenden Auftrages erstellt wurde, in den lediglich von der Gebäudehülle des Kurmittelbereichs gesprochen wird. Die Sanierung der Gesamtfassade wird als Punkt 38 in die Maßnahmeliste aufgenommen.

 

Desweiteren wird faktionsübergreifend befürwortet, dass weiterhin ein Meerwasser- und Wellenbetrieb erfolgen soll.

 

Es wird fraktionsübergreifend befürwortet, dass wegen der vorstehenden Änderungen keine neue Vorlage erstellt werden muß.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig „ja“