Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der städtische Liegenschaftsbetrieb der Stadt Wyk auf Föhr wird vorläufig weitergeführt.

  2. Der Liegenschaftsbetrieb erhält die zusätzliche Aufgabe des „Wohnungsbaus insbesondere Mietwohnungsbau“.

  3. Es ist zu klären, ob unter Berücksichtigung der unter der Nr. 2  genannten zusätzlichen Aufgabe dieser Beschlussempfehlung die Aufsichtsbehörde einer Umwandlung des Städtischen Liegenschaftsbetriebes in eine GmbH zustimmen würde.

 


Frau Gehrmann berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der letzten Stadtvertretung bestand Einigkeit, dass man nunmehr eine Vorlage vorgelegt bekommen möchte, um einen Beschluss zur Neuausrichtung des Liegenschaftsbetriebes zu fassen.

 

Nach kurzer Diskussion bestand die überwiegende Meinung, dass der Liegenschaftsbetrieb nunmehr vorerst als Eigenbetrieb weiter geführt und vom Tourismus getrennt betrachtet werden sollte. Auch müsste ernsthaft darüber nachgedacht werden, ob ein hauptamtlicher Werkleiter eingestellt werden sollte. Als zusätzlichen Aufgabenschwerpunkt sollte dieser den dringend notwendigen Mietwohnungsbau anschieben.

 

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist die noch andauernde Diskussion über die Tourismusstruktur der Insel Föhr und den damit verbundenen rechtlichen Bedenken, die noch einer Klärung bedürfen.

 

 

 

Die Mitglieder haben sich darauf geeinigt, dass der zusätzliche Aufgabenschwerpunkt „Wohnungsbau insbesondere Mietwohnungsbau“ lauten soll. Ebenfalls hält man es für verfrüht, zu dem jetzigen Zeitpunkt einen hauptamtlichen Werkleiter zu beschäftigen. Vielmehr sollte weiterhin die Umwandlung in eine GmbH als Ziel verfolgt werden. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Aufsichtsbehörde eine Umwandlung in eine GmbH unter den bestehenden Voraussetzungen genehmigen würde. Nach positiver Rückmeldung sollten dann die weiteren Schritte abgesprochen werden, wie z.B. die steuerlichen Auswirkungen.

 

Ziffer 3 der ursprünglichen Vorlage wird daher ersetzt durch den Wortlaut: "Es ist zu klären, ob unter Berücksichtigung der unter der Nr. 2  genannten zusätzlichen Aufgabe dieser Beschlussempfehlung die Aufsichtsbehörde einer Umwandlung des Städtischen Liegenschaftsbetriebes in eine GmbH zustimmen würde.“

 


Abstimmungsergebnis:           Unter Berücksichtigung der vereinbarten Änderungen einstimmig „ja“