Herr Michelsen erklärt, dass es regelmäßig Anfragen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ordnungsamt gebe. Die Zuständigkeit liege beim Kreis Nordfriesland.

 

Die Polizei habe sich aus der Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs herausgezogen. Bis Ende 2012 sei diese Aufgabe dann durch das Ordnungsamt erledigt worden. Dies sei durch neue Aufgaben nicht mehr möglich.

 

Es gebe die Möglichkeit, dass die Gemeinden diese Aufgabe selbst übernehmen. Hierzu könnten sich die besonders betroffenen Gemeinden zusammen tun und gemeinsam eine Person zur Überwachung des ruhenden Verkehrs beschäftigen. Bei einer Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Gemeinden seien entsprechende Verträge mit dem Kreis zu schließen.

 

Die betroffenen Bürgermeister/innen werden sich diesbezüglich miteinander in Verbindung setzen.