Herr Malte Sieck teilt mit, er habe eine Anzeige im Insel-Boten aufgegeben, dass sich diejenigen Bewerber, die kein Erbpachtgrundstück erhalten hätten, bei ihm melden mögen. Einige hätten dies getan. Er fragt an, warum nicht alle, die Bedarf an einem Baugrundstück hätten, berücksichtigt würden, sondern Grundstücke zurückgehalten würden.

 

Bürgermeister Raffelhüschen erklärt, derzeit würden im östlichen Bereich des B-Plan 51-Gebietes 7 Erbpachtgrundstücke zurück gehalten würden. Unter anderem, weil sich die Stadtvertretung dafür ausgesprochen haben, hier nochmals im Bau- und Planungsausschuss darüber beraten zu wollen, ob hier mehr Gewicht auf Doppelhaus- und Reihenhausgrundstücke gelegt werden solle.

 

Herr Sieck fragt an, wann er mit einer Antwort auf seinen Widerspruch gegen die Ablehnung seines Härtefallantrags rechnen könne. Bürgermeister Raffelhüschen teilt mit, die Angelegenheit liege zur Klärung beim Rechtsanwalt.

 

Herr Sieck bittet um ein Gespräch mit dem Vergabegremium und macht darauf aufmerksam, dass das aktuelle Vergabeverfahren noch laufe. Vor der Auslosung verbliebener Grundstücke müsse zunächst sein Widerspruch beschieden werden.

 

 

Frau Kistner teilt mit, sie habe sich ebenfalls um ein Erbpachtgrundstück beworben und scheinbar den Fragebogen nicht richtig ausgefüllt.

 

Herr Raffelhüschen erklärt, dass diejenigen, die wissentlich falsche Angaben machten, aus dem Verfahren ausscheiden.

 

Frau Kistner erklärt, sie habe jedoch zu dem ausgefüllten Fragebogen ein Anschreiben beigefügt, in dem sie ihre Angaben erklärt habe. Insofern könne hier nicht von einem Täuschungsversuch ausgegangen werden.