Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

1.      Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 10.02.2005 wird aufgehoben.

  1. Anstelle der bisherigen Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „Erholungsheim“ wird eine Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „großmaßstäbliche Einrichtungen für touristische und für spezifische soziale Zwecke“ ausgewiesen. In den Rahmen der spezifischen sozialen Zwecke sind u. a. auch Einrichtungen zum Wohnen und zur Betreuen von pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen eingeschlossen.

  2. Der entsprechend den modifizierten Planungszielen vom 22.09.2005 sowie den unter Ziffer 2 genannten Punkten abgewandelte Entwurf für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 26b) der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens sowie der Entwurf der überarbeiteten Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

  3. Die Entwürfe der Planänderung und der Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.


StVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001474/6.

 


Abstimmungsergebnis:  17 Ja-Stimmen