Sitzung: 21.08.2003 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: Stadt/001359
Beschlussempfehlung:
zu a) Aufstellungsbeschluss
- Für
das Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 11 westlich angrenzend zur
Osterstraße (Flurstück
Nr. 173 wird der Aufstellungsbeschluss für eine 1. Änderung des
Bebauungsplan Nr. 11 gefasst.
zu b) Festlegung der Planungsziele
Planungsziele
festgelegt,
- Für
die Bebauungsplanänderung wird als Planungsziel festgelegt die Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Stärkung und Erhaltung eines
Versorgungsschwerpunktes für den Ortsteil Südstrand. ng.
- Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.
- Die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der
Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
- Dieser
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1
BauGB).
zu c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 für ein Teilgebiet westlich
angrenzend
an die Osterstrasse (Flurstück 173) sowie der Entwurf der Begründung dazu
werden
in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe der Planänderung
und der begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffent-
lich
auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und von der
Ausle-
gung
zu benachrichtigen.
Stv Groten erläutert kurz die Vorlagen zum Bebauungsplan Nr. 11.
Abstimmungsergebnis: 15
Ja-Stimmen