Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussempfehlung:

 

zu a) Aufstellungsbeschluss

  1. Für das Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 11 westlich angrenzend zur Osterstraße   (Flurstück Nr. 173 wird der Aufstellungsbeschluss für eine 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 11 gefasst.

 

zu b) Festlegung der Planungsziele

Planungsziele festgelegt,

 

  1. Für die Bebauungsplanänderung wird als Planungsziel festgelegt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Stärkung und Erhaltung eines Versorgungsschwerpunktes für den Ortsteil Südstrand.  ng.
  2. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.
  3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
  4. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


zu c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

1.         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für ein Teilgebiet westlich
             angrenzend an die Osterstrasse (Flurstück 173) sowie der Entwurf der Begründung dazu
            werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.         Die Entwürfe der Planänderung und der begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffent-
            lich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und von der Ausle-
            gung zu benachrichtigen.


Stv Groten erläutert kurz die Vorlagen zum Bebauungsplan Nr. 11.

 


Abstimmungsergebnis:  15 Ja-Stimmen