Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird beschlossen.

 

 


StV Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001181/2.

 

Er teilt mit, dass es in den letzten zehn Jahren keine Anpassung der Entgeltordnung gegeben habe, dies aber nun in kleineren Abständen mit moderaten Erhöhungen der Entgelte erfolgen solle.

 

Es wird angemerkt, dass es im ersten Absatz heißen müsse „Anlegeentgelte“ und nicht „Liegeentgelte“.

 

Der zweite Satz im zweiten Absatz der Vorlage ist wie folgt zu ändern:

 

Die Einnahmen für den Hafenbetrieb werden durch diese Änderung für Dauerlieger im Schnitt um rd. 14,50% und für Gastlieger um rd. 21,20% erhöht.

 


Abstimmungsergebnis:  17 Ja-Stimmen