Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Das Beschlussorgan stimmt dem Abschluss des vorliegenden Vertrages über die Annahme und Einleitung von Fäkalschlamm in die kommunale Kläranlage der Stadt Wyk auf Föhr zu.


Herr Feddersen berichtet anhand der Vorlage.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Für den Bereich der Insel Föhr ist das Amt Föhr-Amrum für die dezentrale Abwasserbeseitigung zuständig. Der in Kleinkläranlagen anfallende Schlamm und das in abflusslosen Gruben anfallende Abwasser werden im Rahmen der sogenannten Bedarfsabfuhr auf den Grundstücken mit eigener Grundstücksentwässerungsanlage eingesammelt und mittels Tankwagen zur Kläranlage der Stadt Wyk auf Föhr verbracht. Dort werden Fäkalschlamm und Abwasser ordnungsgemäß gereinigt und weiter behandelt.

Über die Annahme, Einleitung und Weiterbehandlung des Fäkalschlamms und des Abwassers ist zwischen dem Amt Föhr-Amrum und der Stadt Wyk auf Föhr als Betreiberin der Kläranlage ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen.

In dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Vertragsentwurf ist vorgesehen, dass vom Amt an die Stadt ein angemessenes Entgelt zu zahlen ist. Das Entgelt gliedert sich in ein pauschales Grundentgelt für das Vorhalten der generellen Aufnahmebereitschaft und ein nutzungsabhängiges Zusatzentgelt für die tatsächliche Entgegennahme und ordnungsgemäße Reinigung des angelieferten Abwassers. Das Grundentgelt wird in dem Vertrag auf jährlich pauschal 12.000,00 € und das Zusatzentgelt auf 7,50 € je Kubikmeter Einleitungsmenge festgelegt. Die Höhe dieser Beträge ist gemäß der „Kalkulation der Fäkalschlammbeseitigungsgebühren für den Bereich der Insel Föhr“ und den damit verbundenen Vergleichsberechnungen zur Fäkalschlammbehandlung in Abwasseranlagen errechnet worden.

Der neue Vertrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 Anwendung finden. Zugleich wird der bisher zwischen der Stadt Wyk auf Föhr und der Gemeinde Utersum geschlossene Vertrag über die Abnahme von Fäkalschlamm der kommunalen Kläranlage Utersum vom 11./12.04.2011 gegenstandslos.


Abstimmungsergebnis:           Der Beschlussempfehlung wird einstimmig angenommen.