Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussempfehlung:

 

1.      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 47a der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Am Golfplatz, Fehrstieg, Strandpromenade und Flurstück Nr. 25 (Westgrenze) in einem Ab­stand von ca. 85 m westlich zur Strandstraße ausschließlich der Flurstücke Nr. 91 und Nr. 265 des Landschulheimes des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffent­lich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

 

 

 


Auf die Vorlage Nr. 1363/1 wird verwiesen.
STV Lorenzen bittet darum, in den Planungsrechtlichen Festsetzungen Punkt 1.2, 1. Spiegelstrich, die Worte „Wohngebäude für die Unterbringung von Gästen“ abzuändern in „Wohngebäude für die Unterbringung von Patienten und deren Begleitpersonen“.

 


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen