Beschlussempfehlung:
Die Einführung einer Schulischen Assistenz in den Grundschulen des Amtes Föhr-Amrum gemäß Option 3 – Umsetzung durch das Land Schleswig-Holstein – wird beschlossen. Der Umsetzungsbeginn wird auf das Schuljahr 2016/2017 verschoben.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die inklusive Schule ist
geprägt von Multiprofessionalität, weil Bildung und Erziehung gerade hier das
Zusammenwirken verschiedener Professionen und Qualifikationen erfordern. Neben
den Förderzentren und den von ihnen für den inklusiven Unterricht eingesetzten
Lehrkräften für Sonderpädagogik, der Schulsozialarbeit sowie dem
Schulpsychologischen Dienst trägt dazu insbesondere auch die Schulische
Assistenz bei, für die das Land, beginnend ab dem Schuljahr 2015/16, jährlich
13,2 Mio. € zur Verfügung stellt. Das Land beabsichtigt, die Schulische
Assistenz als verlässliches Element der multiprofessionellen Ausstattung von
Schulen dauerhaft zu etablieren. Zunächst ist die Schulische Assistenz für die
Grundschulen vorgesehen, um den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die
Grundschule zu erleichtern und die präventive Arbeit der Schulen wirksamer zu
gestalten.
Die
Schulischen Assistenzkräfte sollen Schülerinnen und Schüler unterstützen, um
für alle Kinder in einer Klasse die Lernbedingungen zu verbessern. Die
möglichen Tätigkeiten und Einsatzfelder sowie die dafür erforderlichen
Qualifikationen sind in einem gemeinsam entwickelten „Eckpunktepapier zur
Zielsetzung und zu den Aufgaben Schulischer Assistenz“ beschrieben.
Der
Städteverband, der Gemeindetag Schleswig-Holstein und die Landesregierung
stimmen darin überein, dass das für die Schulische Assistenz gemeinsam
entwickelte Optionsmodell gangbare Wege aufzeigt, um diese Form der
Unterstützung ab dem Schuljahr 2015/16 an den Grundschulen einzurichten. Nach dem
Optionsmodell können Schulträger entweder Assistenzkräfte selbst anstellen oder
freie Träger mit dieser Aufgabe betrauen und erhalten die dafür entstehenden
Kosten erstattet. Anderenfalls wird das Land Schulische Assistenzkräfte zur
Verfügung stellen, damit keine Lücken in der Versorgung von Schulen mit
Assistenzkräften entstehen.
Das
Optionsmodell:
Die
Schulische Assistenz an Grundschulen kann als Optionsmodell umgesetzt werden:
·
Option 1: Der
Schulträger übernimmt die Funktion des Anstellungsträgers und erhält vom Land
eine Erstattung der Kosten.
·
Option 2: Der
Schulträger beauftragt einen oder mehrere freie Träger und erhält vom Land eine
Erstattung der Kosten (auch in Kombination mit Option 1).
·
Option 3: Wenn
Option 1 und 2 nicht zum Tragen kommen, wird das Land Schulische
Assistenzkräfte zur Verfügung stellen, damit keine Lücken in der Versorgung
entstehen.
In Vorgesprächen mit den
betroffenen Schulleitungen, der Amtsvorsteherin, dem Vorsitzenden des
Schulausschusses, dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses hat sich
herausgestellt, dass die Finanzierung als nicht ausreichend angesehen wird und
die an die Schulische Assistenz gestellten Anforderungen so nicht angemessen
erfüllt werden können. Eine Übernahme der Funktion des Anstellungsträgers birgt
daher das Risiko, dass eigene kommunale Mittel eingesetzt werden müssten, um die
Aufgabe erfüllen zu können.
Daher wird vorgeschlagen, die
Schulische Assistenz gemäß der Option 3 einzuführen. Um dem Land die
Möglichkeit der Stellenbesetzung zu geben wird vorgeschlagen, den
Umsetzungsbeginn auf das Schuljahr 2016/2017 zu verschieben.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 1 Enthaltung