Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussempfehlung:

 

zu a) Aufstellungsbeschluss

  1. Es wird eine 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr durchge­führt für das Gebiet zwischen Am Golfplatz, Fehrstieg, Strandpromenade und Flurstück Nr.25 (Westgrenze) in einem Abstand von ca. 85 m westlich zur Strandstraße aus­schließlich der Flurstücke Nr. 91 und Nr. 265 des Landschulheimes des Kreises Rends­burg-Eckernförde.

zu b) Festlegung der Planungsziele

  1. Für die verschiedenen Änderungsbereiche werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

a)    Darstellung von Sonderbauflächen, Zweckbestimmung „Erholungsheim“ für das Grundstück des Polizeierholungswerkes und im Bereich des Ginsterhofes.

b)   Darstellung von Sonderbauflächen, Zweckbestimmung „Klinik/Reha“ für die Grund­stücke des Marienhofes.

c)    Darstellung einer Sonderbaufläche „Wohnen und Tourismus“ für die Grundstücke südlich des Ginsterhofes vor dem Strandbereich.

d)   Darstellung von Wohnbauflächen für das Flurstück Nr. 92 sowie für die zusam­menhängenden Flurstücke Nr. 175, 261 und 287, für das Flurstück Nr. 274 sowie den südlichen Teil von Nr. 27, alles bereits bebaute Flächen.

e)    Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ im Bereich der öffentlichen Zuwegung zum Strand.

f)     Änderung der bestehenden Sondergebietsflächendarstellung für eine stark durch­grünte Teilfläche des Grundstückes des Polizeierholungswerkes in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport und Spiel“.

g)    Änderung der Zweckbestimmung in „Weidefläche“ für die Grünfläche südlich der Straße Am Golfplatz und westlich des Flurstückes Nr. 25 gelegen.

h)    Erweiterung des Flächennutzungsplanes um eine Grünfläche mit der Zweckbestim­mung „Hochwasserschutz“ im südlichen Planbereich entlang dem angrenzenden Strand.

3.       Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.

4.       Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB) (und ist erfolgt).

5.       Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

zu c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

6.       Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr sowie der Entwurf des Erläuterungsberichtes dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

7.       Die Entwürfe der Planänderung und des Erläuterungsberichtes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 


Auf die Vorlage Nr. 1368/1 wird verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen