Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund der Notwendigkeit zur Abrechnung der Maßnahme gemäß Satzung der Gemeinde Midlum über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen vom 27.06.1995, wird vorgeschlagen, das vorstehende Bauprogramm zu beschließen.

 

Die Anlagen werden nach Fertigstellung der Maßnahme angehängt.


Bürgermeister Hinrichsen erläutert anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Gemäß Beschlussvorlage der Gemeinde Midlum Nr. Mid/000064 vom 26.08.2014, wurde der Auftrag der Tief- und Straßenbaumaßnahmen zur Sanierung und Erneuerung des Hermann-Nissen-Stieg an die Firma Wyker Tiefbau GmbH erteilt.

 

Zur rechtssicheren und eindeutigen Abrechnung der Maßnahme gemäß der Satzung der Gemeinde Midlum über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen vom 27.06.1995, sind die Aufstellung und der Beschluss eines Bauprogrammes notwendig.

Zum Inhalt des Bauprogramms gehören die Dokumentation des Ist-Zustands durch verbale Beschreibung, Pläne und Fotos und Aussagen über den Unterhaltungszustand der Anlage.

 

 

1          Beschreibung

Die Straße Hermann-Nissen-Stieg in Midlum stellt sich im Ursprungszustand als Weg mit einer wassergebundenen Deckschicht dar und ist als Anliegerstraße einzustufen. Es handelt sich bei dem Weg um eine Stichstraße ohne Wendemöglichkeit.

Der Zustand ist aufgrund der nicht befestigten Oberfläche sehr schlecht und muss regelmäßig durch Aufbringen und Abziehen von Grandmaterial Instand gehalten werden. Der jährliche Unterhaltungsaufwand ist sehr hoch und stellt sich haushaltstechnisch als nicht wirtschaftlich dar.

 

Unterhalb der Straßenoberfläche befindet sich ein Schmutzwasserkanal DN 150 zur Entwässerung der angrenzenden Liegenschaften. Ein Regenwasserkanal, sowie Straßeneinläufe, sind nicht vorhanden.

Die Beleuchtung besteht aus 2 Straßenlaternen, die in einem Abstand von ca. 50,00 m zueinander angeordnet sind.

 

Seitenstreifen und Bankette sind nicht vorhanden, das anfallende Regenwasser versickert zum Teil auf der Verkehrsfläche und auf tiefer liegenden Grundstücken.

 

Die Oberflächenentwässerung und die Entwässerung der Straßenverkehrsfläche sollen über eine gepflasterte Rinne und Straßenabläufe erfolgen. Das anfallende Wasser auf den Grundstücken ist an Ort und Stelle zu versickern.

 

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Pflasterung der zurzeit wassergebundenen Verkehrsfläche mit Betonpflaster, die Einfassung mit Tiefborden und das Setzen einer Entwässerungsrinne aus Betonwürfelsteinen. Der Ausbau des Straßenraumes ist in einer Breite von 3,65 m vorgesehen. Dieser Bereich wird vollständig mit Pflaster befestigt.

Zusätzlich ist ein Regenwasserkanal zu verlegen, der an die bestehende Vorflut angeschlossen wird.

Ein Bodengutachten hat ergeben, dass der vorhandene Unterbau mit organischen Bestandteilen teilweise als nicht tragfähig eingestuft wird. Der Einbau der Frostschutz- und Kiestragschichten nach den anerkannten Regeln der Technik ist daher erforderlich.

 

Die sich im Bestand befindliche Asphaltdeckschicht ist teilweise abgängig und stellt sich an einigen Stellen bereits in Form von Kantenabbrüchen dar. Der Unterbau entspricht nicht den Anforderungen gemäß den Frostunempfindlichkeitsklassen und wird daher ebenfalls in Form von Betonpflaster mit einer Kiestragschicht als Unterbau erneuert.

 

 

 

2          Zustandserfassung

 

 

Zustand vor Umsetzung der Maßnahme

Zustand nach Umsetzung der Maßnahme

1

 

 

 

 

1.1

Fahrbahnen; Rinnen und Randsteine

1.1.1

Breite

[m]

Breite

[m]

 

Fahrbahn

3,80

Fahrbahn

3,65

 

Randstreifen, unbefestigt

1,00

Bankette

1,15

 

 

 

 

 

 

Gesamtbreite

4,80

Gesamtbreite

4,80

 

 

 

 

 

1.1.2

Unterbau

[m]

Unterbau

[m]

 

Auffüllung aus Sand

0,30

Kiestragschicht

0,20

 

Auffüllung, tlw. Organisch

0,20

Frostschutzschicht

0,30

 

 

 

 

 

 

Unterbau

0,50

 

0,50

 

 

 

 

 

1.1.3

Oberbau

[m]

Oberbau

[m]

 

Deckschicht aus RC-Material

0,30

Betonpflaster

0,08

 

 

 

Pflasterbettung

0,04

 

 

 

 

 

 

Oberbau

0,30

Oberbau

0,12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.2

Straßenbeleuchtung

1.2.1

Mastleuchte

[Stück]

Mastleuchte

[Stück]

 

Pilzkopf, Mast konisch

2

Pilzkopf, Mast konisch

4

 

Lage Ostseite

 

Lage Ostseite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.3

Straßenentwässerung

1.3.1

Straßenabläufe

[Stück]

Straßenabläufe

[Stück]

 

nicht vorhanden

 

Lage Ostseite

4

 

 

 

 

 

1.3.2

Regenwasserkanal

[DN]

Regenwasserkanal

[DN]

 

nicht vorhanden

 

Länge ca. 95,0 m, 3 Schächte

200

Bemerkung: Auf dem Grundstück anfallendes Regenwasser ist auch dort zu versickern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.4

Eigentumsverhältnisse

1.4.1

Bemerkung:

 

Die Verkehrsfläche des Hermann-Nissen-Stieg mit den folgenden Flurstücken:

 

 

 

 

Flur 6, Gemarkung Midlum, Flurstück 221

 

 

Flur 6, Gemarkung Midlum, Flurstück 233

 

 

 

 

 

stehen im Eigentum der Gemeinde Midlum.

 

 

 

 

 

 

 

1.5

Erläuterungen

1.5.1

Bei der öffentlichen Verkehrsfläche

 

Bei der öffentlichen Verkehrsfläche

 

 

handelt es sich um eine Anliegerstraße.

handelt es sich um eine Anliegerstraße.

 

 

 

 

 

1.6

Anlagen

1.6.1

Fotodokumentation vor Durchführung der Maßnahme und Ergänzung der

 

Dokumentation nach Abschluss der Maßnahme zum Vergleich.

1.6.2

Planzeichnung: Lageplan

 

 

 

1.6.3

Auszug aus dem Beschlussprotokoll

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           ja;        einstimmig (8 Stimmen)