Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.      Für den Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr, der für den gesamten Strandbereich vom Hafen bis Greveling-Deich gilt, wird für den Teilabschnitt 46b am westlichen Endpunkt der Promenade eine 1. Änderung des Bebauungsplanes  durchgeführt.

zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.      Für die Planänderung im Teilabschnitt 46b werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

a) räumliche Erweiterung der Sondergebietsfläche auf den Strand hinaus unter Wegfall
    eines Teils der Sondergebietsfläche bei der Strandkorbhalle;

b) Neufassung und inhaltliche Erweiterung des Kataloges zulässiger Nutzungsarten wie
    folgt:
     - Strandkorbhalle
     - öffentliche WC- und Waschanlage
     - Verkaufsstand / gastronomische Nutzung
     - Sport und Spielanlagen (z. B. Trampolinanlage, Ballspielfeld)
     - Ausschließlich in der Zeit von April bis Oktober eines jeden Jahres ist die
        Errichtung von demontierbaren Podesten als Café-/Gaststättenterrassen zulässig.
        Auf den Podesten sind nur Nutzungsformen erlaubt, die keine weiteren
        Versorgungserfordernisse nach sich ziehen und ebenfalls demontierbar sind.

3.     Regelung der Belange des Küstenschutzes und der Ausgleichserfordernisse;


4.  Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

5.  Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

6. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


Herr Schmidt trägt vor unter Hinweis auf die Vorlage Nr. 1639. Er erläutert die Hintergründe der bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 und die beiliegenden Planausschnitte. Diese stellen sowohl die derzeitigen Festsetzungen als auch die zwischenzeitlich erfolgte Ausgestaltung der neu gebauten Promenade dar.

 

Bisher ging es um die klare Abgrenzung wischen den von Aktivitäten zur Strandbewirtschaftung geprägten Bereich und den Verkehrsabläufen auf der Promenade, um die früher häufigen Konflikte zwischen z. B. Surfern und Passanten zu vermeiden. Daher sind die Aktivitäts- bzw. Bewirtschaftungsbereiche auf Flächen vor der Promenade bzw. auf Ausweitungen der Promenade festgesetzt. Ferner sind die zulässigen Nutzungsarten so gewählt, dass belebtere Strandabschnitt mit Aktivitäten und Gastronomie ermöglicht werden, aber auch andere ruhigere Strandabschnitte ohne solche Angebote verbleiben.

 

Herr Koch erläutert, dass es sich um einen stark genutzten Strandbereich handelt. Der im vorigen Jahr dort auf der kleinen Bastion aufgestellte Strandkorbkiosk sollte nun legalisiert und um eine Trampolin- / Bungee-Anlage ergänzt werden.

 

In der anschließenden Aussprache wird die Verkehrssituation in diesem Strandabschnitt als unproblematisch eingeschätzt. Ferner wird gefragt, warum die Fläche an der Strandkorbhalle verkleinert wird, um die Fläche auf dem Strand auszuweisen. Dies erklärt sich aus dem Bemühen weitere Ausgleichserfordernisse zu vermeiden.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu klären, ob die Ausweisung von zusätzlichen Flächen auf dem Strand ohne Verkleinerung der Flächen um die Strandkorbhalle ohne weitere Ausgleichsmaßnahmen möglich ist.

 


Gemäß Vorlage wird beiden Punkten a) und b) zugestimmt, so dass die Einleitung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 empfohlen wird.

 

Abstimmungsergebnis:  11 ja             0 nein            0 Enthaltungen