Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Alternative 1

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt eine bauliche Realisierung der Maßnahme „Neugestaltung von Königstraße und Sandwall“ auf Grundlage der Beschlüsse im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 07.02.2007 unter der Voraussetzung, dass das Land Schleswig-Holstein weiterhin die Zuwendung gemäß Bescheid vom 08.11.2006 gewährt, d. h. 50 % der tatsächlich entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens 1.025.000 € bewilligt.

 

Alternative 2

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt eine bauliche Realisierung der Maßnahme „Neugestaltung von Königstraße und Sandwall“ auf Grundlage der Beschlüsse im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 28.06.2006 (Ursprungsplanung), geändert und erweitert um nachfolgend angeführte Entscheidungen:

    1. Erhalt der Altstadtlaternen
    2. Erhalt der Böschungsbepflanzung
    3. Betonsteinpflaster mit Kantenlänge max. 50 cm in gelb-/sandfarben
    4. Betonsteinpflaster in gelb-/sandfarben
    5. Erhalt der Außensitzplätze im Grünstreifen
    6. Erweiterung um Holzdeck an der Mittelbrücke
    7. Anordnung der Tribünen im Böschungsbereich

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (hier: Städtebaureferat) die Zuwendungsfähigkeit o. a. Änderungen und Erweiterungen unter Berücksichtigung der obigen Reihenfolge (Wertigkeit) zu verhandeln.

 

Anmerkung

Rückfragen zur Vorlage bzw. zu den damit verbundenen technischen Details wollen Sie bitte vorab an das Bau- und Planungsamt stellen, damit diese bis zur Sitzung geklärt bzw. Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros zur Sitzung geladen werden können.


Frau Groten fasst kurz den bisherigen Werdegang zusammen und erläutert die Vorlage Nr. 1585/2. Nach den in der Vorlage dargestellten Sachverhalten erscheint es geraten noch einmal über die Oberflächengestaltung nachzudenken, nachdem nun sowohl von der Denkmalpflegebehörde als auch vom Städtebaureferat des Innenministeriums, welches zugleich Zuschussgeber ist, klare und begründete Aussagen zugunsten einer hellen Farbgebung der Straßenoberfläche vorliegen. Die gelblich sandigen Farbtönen der Ursprungsplanung entsprechen eher dem Ziel einer zurückhaltenden, farblich einheitlichen Gestaltung, welche den gesamten Sandwall optisch als Einheit in Erscheinung treten und zugleich die Hausfassaden stärker zur Geltung kommen lässt, als die Lösung mit der Material- und Farbenvielfalt, die in der Sitzung am 07.02.2007 mehrheitlich empfohlen worden ist.
Eine abschließende Prüfung und Stellungnahme des Städtebaureferates auch hinsichtlich der Förderfähigkeit steht jedoch noch aus.

 

Vor diesem Hintergrund ist nun über die beiden Beschlussalternativen, die in der Vorlage dargestellt sind, zu beraten und eine Empfehlung für die morgige Stadtvertretung auszusprechen. Frau Groten bittet die Fraktionen um Stellungnahmen zu den in der Vorlage vorformulierten alternativen Beschlussempfehlungen.

 

Zunächst wird die Alternative 1 beraten, die eine Gestaltung mit mehreren Materialien und Farbtönen gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses vom 07.02.2007 vorsieht.

 

Bei den anschließenden Wortmeldungen werden die nachfolgend wiedergegebenen Punkte angesprochen. Da die Meinungsbildung auch innerhalb der Fraktionen zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen geführt hat, werden die Wortbeiträge mit Namensnennung wiedergegeben:

 

  • Der Ursprungsentwurf vom Juni 2006 sah eine durchgängige gelbe Pflasterung mit großen Steinformaten für den größten Teil der Oberflächen vor. Nach vielen Diskussionen ist vor dem Hintergrund des historisch begründeten Bemühens um die Fortsetzung einer gestalterischer Tradition von Kleinteiligkeit und Farbgebungen in Rot und Grautönen der Entwurf in diesem Sinne geändert worden. Damit ist auch den städtebaulichen Entwicklungszielen z. B. der Ortsgestaltungssatzung Rechnung getragen worden.
    Es ging dabei insbesondere um die Bewahrung der Unverwechselbarkeit des Ortes und nicht um die Angleichung an die Gestaltsprache anderer mondäner Seebäder. Die Argumentation aus Kiel erscheint vor den oben beschriebenen Grundsätzen der erhaltenden Erneuerung schwer nachvollziehbar. Von daher sollte die Alternative 1 weiterverfolgt werden unter der Voraussetzung, dass es bei einer 50 %igen Förderung bleibt. (Herr Lorenzen).

  • Es erscheint wenig hilfreich, wenn eine Förderbehörde in dieser Weise auf einen Planungsablauf einwirkt. Gleichwohl lässt sich auch mit der Alternative 2 leben, wenn Kiel diese verlangt (Herr Christiansen).

  • Bei historischer Betrachtung ist ursprünglich der Sandwall, wie der Name schon sagt, ein Sandweg bzw. Grandweg gewesen, der dann ebenfalls sandfarben in Erscheinung trat. Von daher sollte der Sandwall eine gelbe Farbgebung erhalten. Das ist ein deutlichen Signal nach Kiel, wenn es dafür dann obendrein noch eine 50 %ige Förderung gibt. Ferner ist zu bedenken, dass alle Fachleute vom Planer bis zu den Aufsichtsbehörden sich für die gelbe Farbgebung aussprechen. Wenn dann die Regelungen der Ortsgestaltungssatzung sich in diesem Zusammenhang als fehlerhaft herausstellen, sollten sie jetzt bei der Neugestaltung des Sandwalles berichtigt und dementsprechend geändert werden (Herr Lars Schmidt).

  • Da die eigene Lösung offenbar nicht überzeugt, ist eine Berichtigung der eigenen Haltung vor dem Hintergrund der Aussagen der Fachleute Ausdruck der eigenen Lernfähigkeit. Demnach ist der gestalterisch ruhigeren Planung gegenüber dem „Farbchaos“ der Vorzug zu geben und der Örtlichkeit gegenüber angemessener (Dr. Rotermund).

  • Die unter der Alternative 2 aufgeführten 7 Punkte stellen Abweichungen vom ursprünglichen Plankonzept dar und müssen noch in Kiel verhandelt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Punkte wie der Erhalt der Altstadtlaternen und der Böschungsbepflanzung kein Problem darstellen werden, während die letztgenannten Ziffern dem Städtebaureferat bislang noch gar nicht bekannt gewesen sind. Über alle diese Änderung wird noch eine abschließende Klärung herbeigeführt werden, wie seitens der Verwaltung durch Herrn Jacobsen festgestellt wird.

  • Die Entscheidung für die Alternative 2 sieht über die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung hinweg und wertet die eigene Urteilskraft ab. Enttäuschung und Unwillen gegenüber Entscheidungen „von oben“ sind dann bei der Bevölkerung verständlich (Frau Ofterdinger-Daegel).

  • Die in der Ortsgestaltungssatzung angelegten Gestaltgrundsätze sollen auf lange Sicht ein gestalterisch einheitliches Ortsbild erhalten helfen. Diese städtebauliche Zielsetzung ist auf lange Zeiträume angelegt. Wenn dieses Bemühen seitens der Obrigkeit in Kiel nicht gesehen wird, ist das einerseits nicht sachgerecht und auch nicht zeitgemäß. Denn solche gestalterischen Entscheidungen sollten sich aus den jeweils örtlichen Rahmenbedingungen ableiten und nicht aus andernorts gebildeten Maßstäben (Herr Nahmens).

  • Die Behörden in Kiel sehen über den Bürgerwillen hinweg. Da das Meinungsbild der Fraktion uneinheitlich ist, wird eine Enthaltung angekündigt (Herr Kniep-Wahala).

  • Bei diesen gestalterischen Fragen und Entscheidungen geht es nicht ums Rechthaben, sondern um die Formulierung einer Betrachtungs- bzw. Sichtweise. Hatte die Ortsgestaltungssatzung das Ziel bestimmte gestalterische Elemente im Ortsbild zu erhalten, indem sie wiederholt werden (z. B. rötliche Farbtöne), wird nun seitens der Behörden in Kiel die Sichtweise umgekehrt, indem bisher nicht übliche Farbtöne (gelb) gerade die historischen Gestaltelemente (z. B. rote Fassaden) betonen sollen. Beide Vorstellungen sind nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund sollte noch einmal mit Kiel über die Alternative 1 und deren Förderfähigkeit gesprochen werden (Herr Lorenzen).

  • Es sollte nun eine Festlegung auf die Variante 2 erfolgen. Wenn seitens der Stadt die Förderung gewünscht wird, ist ein solcher Kompromiss vertretbar (Herr Bork).

Für die Alternative 1 findet sich keine Mehrheit.

 

Abstimmungsergebnis:  4 ja            6 nein            1 Enthaltung

 

 

Die Alternative 2 wird mehrheitlich empfohlen.

 

Abstimmungsergebnis: 6 ja            4 nein            1 Enthaltung