Sitzung: 07.03.2007 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001585/2
Beschlussempfehlung:
Alternative 1
Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt eine bauliche Realisierung der Maßnahme „Neugestaltung von Königstraße und Sandwall“ auf Grundlage der Beschlüsse im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 07.02.2007 unter der Voraussetzung, dass das Land Schleswig-Holstein weiterhin die Zuwendung gemäß Bescheid vom 08.11.2006 gewährt, d. h. 50 % der tatsächlich entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens 1.025.000 € bewilligt.
Alternative 2
Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt eine bauliche Realisierung der Maßnahme „Neugestaltung von Königstraße und Sandwall“ auf Grundlage der Beschlüsse im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 28.06.2006 (Ursprungsplanung), geändert und erweitert um nachfolgend angeführte Entscheidungen:
- Erhalt der Altstadtlaternen
- Erhalt der Böschungsbepflanzung
- Betonsteinpflaster mit Kantenlänge max. 50 cm in gelb-/sandfarben
- Betonsteinpflaster in gelb-/sandfarben
- Erhalt der Außensitzplätze im Grünstreifen
- Erweiterung um Holzdeck an der Mittelbrücke
- Anordnung der Tribünen im Böschungsbereich
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (hier: Städtebaureferat) die Zuwendungsfähigkeit o. a. Änderungen und Erweiterungen unter Berücksichtigung der obigen Reihenfolge (Wertigkeit) zu verhandeln.
Anmerkung
Rückfragen zur Vorlage bzw. zu den damit verbundenen technischen Details wollen Sie bitte vorab an das Bau- und Planungsamt stellen, damit diese bis zur Sitzung geklärt bzw. Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros zur Sitzung geladen werden können.
Frau
Groten fasst kurz den bisherigen Werdegang zusammen und erläutert die Vorlage
Nr. 1585/2. Nach den in der Vorlage dargestellten Sachverhalten erscheint es
geraten noch einmal über die Oberflächengestaltung nachzudenken, nachdem nun
sowohl von der Denkmalpflegebehörde als auch vom Städtebaureferat des
Innenministeriums, welches zugleich Zuschussgeber ist, klare und begründete
Aussagen zugunsten einer hellen Farbgebung der Straßenoberfläche vorliegen. Die
gelblich sandigen Farbtönen der Ursprungsplanung entsprechen eher dem Ziel
einer zurückhaltenden, farblich einheitlichen Gestaltung, welche den gesamten
Sandwall optisch als Einheit in Erscheinung treten und zugleich die
Hausfassaden stärker zur Geltung kommen lässt, als die Lösung mit der Material-
und Farbenvielfalt, die in der Sitzung am 07.02.2007 mehrheitlich empfohlen
worden ist.
Eine abschließende Prüfung und Stellungnahme des Städtebaureferates auch
hinsichtlich der Förderfähigkeit steht jedoch noch aus.
Vor diesem Hintergrund ist nun über die beiden Beschlussalternativen, die in der Vorlage dargestellt sind, zu beraten und eine Empfehlung für die morgige Stadtvertretung auszusprechen. Frau Groten bittet die Fraktionen um Stellungnahmen zu den in der Vorlage vorformulierten alternativen Beschlussempfehlungen.
Zunächst wird die Alternative 1 beraten, die eine Gestaltung mit mehreren Materialien und Farbtönen gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses vom 07.02.2007 vorsieht.
Bei den anschließenden Wortmeldungen werden die nachfolgend wiedergegebenen Punkte angesprochen. Da die Meinungsbildung auch innerhalb der Fraktionen zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen geführt hat, werden die Wortbeiträge mit Namensnennung wiedergegeben:
- Der
Ursprungsentwurf vom Juni 2006 sah eine durchgängige gelbe Pflasterung mit
großen Steinformaten für den größten Teil der Oberflächen vor. Nach vielen
Diskussionen ist vor dem Hintergrund des historisch begründeten Bemühens
um die Fortsetzung einer gestalterischer Tradition von Kleinteiligkeit und
Farbgebungen in Rot und Grautönen der Entwurf in diesem Sinne geändert
worden. Damit ist auch den städtebaulichen Entwicklungszielen z. B. der
Ortsgestaltungssatzung Rechnung getragen worden.
Es ging dabei insbesondere um die Bewahrung der Unverwechselbarkeit des Ortes und nicht um die Angleichung an die Gestaltsprache anderer mondäner Seebäder. Die Argumentation aus Kiel erscheint vor den oben beschriebenen Grundsätzen der erhaltenden Erneuerung schwer nachvollziehbar. Von daher sollte die Alternative 1 weiterverfolgt werden unter der Voraussetzung, dass es bei einer 50 %igen Förderung bleibt. (Herr Lorenzen).
- Es
erscheint wenig hilfreich, wenn eine Förderbehörde in dieser Weise auf
einen Planungsablauf einwirkt. Gleichwohl lässt sich auch mit der
Alternative 2 leben, wenn Kiel diese verlangt (Herr Christiansen).
- Bei
historischer Betrachtung ist ursprünglich der Sandwall, wie der Name schon
sagt, ein Sandweg bzw. Grandweg gewesen, der dann ebenfalls sandfarben in
Erscheinung trat. Von daher sollte der Sandwall eine gelbe Farbgebung
erhalten. Das ist ein deutlichen Signal nach Kiel, wenn es dafür dann
obendrein noch eine 50 %ige Förderung gibt. Ferner ist zu bedenken, dass
alle Fachleute vom Planer bis zu den Aufsichtsbehörden sich für die gelbe
Farbgebung aussprechen. Wenn dann die Regelungen der
Ortsgestaltungssatzung sich in diesem Zusammenhang als fehlerhaft
herausstellen, sollten sie jetzt bei der Neugestaltung des Sandwalles
berichtigt und dementsprechend geändert werden (Herr Lars Schmidt).
- Da
die eigene Lösung offenbar nicht überzeugt, ist eine Berichtigung der
eigenen Haltung vor dem Hintergrund der Aussagen der Fachleute Ausdruck
der eigenen Lernfähigkeit. Demnach ist der gestalterisch ruhigeren Planung
gegenüber dem „Farbchaos“ der Vorzug zu geben und der Örtlichkeit
gegenüber angemessener (Dr. Rotermund).
- Die
unter der Alternative 2 aufgeführten 7 Punkte stellen Abweichungen vom
ursprünglichen Plankonzept dar und müssen noch in Kiel verhandelt werden.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass Punkte wie der Erhalt der
Altstadtlaternen und der Böschungsbepflanzung kein Problem darstellen
werden, während die letztgenannten Ziffern dem Städtebaureferat bislang
noch gar nicht bekannt gewesen sind. Über alle diese Änderung wird noch
eine abschließende Klärung herbeigeführt werden, wie seitens der
Verwaltung durch Herrn Jacobsen festgestellt wird.
- Die
Entscheidung für die Alternative 2 sieht über die Ergebnisse der
Bürgerbeteiligung hinweg und wertet die eigene Urteilskraft ab.
Enttäuschung und Unwillen gegenüber Entscheidungen „von oben“ sind dann
bei der Bevölkerung verständlich (Frau Ofterdinger-Daegel).
- Die
in der Ortsgestaltungssatzung angelegten Gestaltgrundsätze sollen auf
lange Sicht ein gestalterisch einheitliches Ortsbild erhalten helfen. Diese
städtebauliche Zielsetzung ist auf lange Zeiträume angelegt. Wenn dieses
Bemühen seitens der Obrigkeit in Kiel nicht gesehen wird, ist das
einerseits nicht sachgerecht und auch nicht zeitgemäß. Denn solche
gestalterischen Entscheidungen sollten sich aus den jeweils örtlichen
Rahmenbedingungen ableiten und nicht aus andernorts gebildeten Maßstäben
(Herr Nahmens).
- Die
Behörden in Kiel sehen über den Bürgerwillen hinweg. Da das Meinungsbild
der Fraktion uneinheitlich ist, wird eine Enthaltung angekündigt (Herr
Kniep-Wahala).
- Bei
diesen gestalterischen Fragen und Entscheidungen geht es nicht ums
Rechthaben, sondern um die Formulierung einer Betrachtungs- bzw.
Sichtweise. Hatte die Ortsgestaltungssatzung das Ziel bestimmte
gestalterische Elemente im Ortsbild zu erhalten, indem sie wiederholt
werden (z. B. rötliche Farbtöne), wird nun seitens der Behörden in Kiel
die Sichtweise umgekehrt, indem bisher nicht übliche Farbtöne (gelb)
gerade die historischen Gestaltelemente (z. B. rote Fassaden) betonen sollen.
Beide Vorstellungen sind nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund sollte
noch einmal mit Kiel über die Alternative 1 und deren Förderfähigkeit
gesprochen werden (Herr Lorenzen).
- Es sollte nun eine Festlegung auf die Variante 2 erfolgen. Wenn seitens der Stadt die Förderung gewünscht wird, ist ein solcher Kompromiss vertretbar (Herr Bork).
Für die Alternative 1 findet sich keine Mehrheit.
Abstimmungsergebnis: 4 ja 6 nein 1 Enthaltung
Die Alternative 2 wird mehrheitlich empfohlen.
Abstimmungsergebnis: 6 ja 4 nein 1 Enthaltung