Beschluss:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für
den Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr, der für den gesamten
Strandbereich vom Hafen bis Greveling-Deich gilt, wird für den Teilabschnitt
46b am westlichen Endpunkt der Promenade eine 1. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt.
zu b) Festlegung der Planungsziele
2. Für
die Planänderung im Teilabschnitt 46b werden die folgenden Planungsziele
festgelegt:
a) räumliche Erweiterung der Sondergebietsfläche auf den Strand hinaus unter
Wegfall
eines Teils der Sondergebietsfläche
bei der Strandkorbhalle;
b) Neufassung und inhaltliche Erweiterung des Kataloges zulässiger
Nutzungsarten wie
folgt:
-
Strandkorbhalle
-
öffentliche WC- und Waschanlage
-
Verkaufsstand / gastronomische Nutzung
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Sport und Spielanlagen (z. B. Trampolinanlage, Ballspielfeld)
-
Ausschließlich in der Zeit von April bis Oktober eines jeden Jahres ist die
Errichtung von demontierbaren Podesten als
Café-/Gaststättenterrassen zulässig.
Auf den Podesten sind nur Nutzungsformen
erlaubt, die keine weiteren
Versorgungserfordernisse nach sich ziehen
und ebenfalls demontierbar sind.
3. Regelung der Belange des Küstenschutzes und der Ausgleichserfordernisse;
4. Mit der Ausarbeitung der
Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
5. Die öffentliche Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen
einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs.
1 Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
6. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
StVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001639.
Sie berichtet, dass man sich in der gestrigen Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses mehrheitlich für die Beschlussempfehlung ausgesprochen habe.
Es wird die Ausgleichsflächenproblematik thematisiert. Es wird angemerkt, dass es hierzu zur Zeit noch keine Aussagen gebe, allerdings sind diesbezügliche Änderungen im Verfahren auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, so dass zunächst in dieser Form über die Vorlage beschlossen werden solle.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen