Beschluss:
a) Von Trägern öffentlicher Belange und von Privatpersonen sind Bedenken, Anregungen und Hinweise vorgetragen worden, die berücksichtigt, zum Teil berücksichtigt oder nicht berücksichtigt wurden (siehe überarbeitete Anlage zur Vorlage). Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die Bedenken, Anregungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Der Entwurf für die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Änderungen für das gesamte
Stadtgebiet der Stadt Wyk auf Föhr erneut beschlossen. Der Entwurf der
Begründung wird mit den beschlossenen Änderungen gebilligt. Der Planentwurf mit
den geänderten Teilbereichen und die geänderte Begründung sowie die
wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach
§ 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger
öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu
beteiligen und über die erneute Auslegung zu informieren.
StVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001358/7.
StV Bork beantragt, dass die Fläche im Berliner Ring, die nunmehr als Grünfläche und nicht mehr als Bauland ausgewiesen sei, wieder als Wohnbaufläche ausgewiesen werden solle.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
Die Fläche im Berliner Ring ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche auszuweisen.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung