Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 18 „Klinikstandort Satteldüne“ wurde am 03.03.2009 gefasst.
Die Gemeinde Nebel beabsichtigt die städtebauliche Sicherung, Neuordnung und Entwicklung des Klinikstandortes Satteldüne.

Die Flächen innerhalb des beabsichtigten Plangebietes befinden sich im Eigentum der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV). Die DRV führt dort Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen durch. Die Flächen befinden sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und sollen deshalb durch einen Bebauungsplan abgedeckt werden. Gleichzeitig wird im Parallelverfahren eine Flächennutzungsplanänderung durchgenommen.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden bereits durchgeführt.

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

Im Rahmen der Auslegung vom 13.09.2010 bis zum 13.10.2010 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die abgegebenen Stellungnahmen sind in den beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt (siehe Anlage). Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sollen von der Gemeindevertretung nunmehr geprüft und beschlossen werden. Ferner hat sich herausgestellt, dass es städtebaulich sachgerecht erscheint den Geltungsbereich zu ändern.

 

zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Durch die Veränderung der Grenzen des Geltungsbereiches wird eine erneute Auslegung notwendig. Der veränderte Geltungsbereich umfasst das Gelände der Fachklinik Satteldüne für das Gebiet am Tanenwai zwischen Sateldünwai und Sanghughwai sowie Tanenwai Nr. 34.

 

Die Änderungen des Entwurfes erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung. Im Rahmen der Auslegung sollen nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.         Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

 

2.         Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Nebel Klinikstandort Satteldüne“ für das Gebiet Tanenwai zwischen Sateldünwai und Sanghughwai sowie Tanenwai Nr. 34 sowie die Begründung werden gemäß neuer Geltungsbereichgrenzen geändert.

 

2.         Der (geänderte) Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Nebel für das Gebiet Tanenwai zwischen Sateldünwai und Sanghughwai sowie Tanenwai Nr. 34 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3.         Der Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Nebel für das Gebiet Tanenwai zwischen Sateldünwai und Sanghughwai sowie Tanenwai Nr. 34 und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.         Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter : 11

davon anwesend: 10; Ja-Stimmen: 10; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:0