Bürgermeister Siewertsen teilt mit, dass ein Versetzen des Ortsdurchfahrtssteins (OD-Stein) nicht so einfach möglich sei, da der OD-Stein den Ortskern definiere. Das Gewerbegebiet gehöre demnach nicht zum Ortskern. Für Einfahrten auf die Landesstraße müsse daher eine Sondernutzungsgebühr gezahlt werden.