Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Einführung einer Schulischen Assistenz in den Grundschulen des Amtes Föhr-Amrum gemäß Option 3 – Umsetzung durch das Land Schleswig-Holstein – wird beschlossen. Der Umsetzungsbeginn wird auf das Schuljahr 2016/2017 verschoben.


 

Die inklusive Schule ist geprägt von Multiprofessionalität, weil Bildung und Erziehung gerade hier das Zusammenwirken verschiedener Professionen und Qualifikationen erfordern. Neben den Förderzentren und den von ihnen für den inklusiven Unterricht eingesetzten Lehrkräften für Sonderpädagogik, der Schulsozialarbeit sowie dem Schulpsychologischen Dienst trägt dazu insbesondere auch die Schulische Assistenz bei, für die das Land, beginnend ab dem Schuljahr 2015/16, jährlich 13,2 Mio. € zur Verfügung stellt. Das Land beabsichtigt, die Schulische Assistenz als verlässliches Element der multiprofessionellen Ausstattung von Schulen dauerhaft zu etablieren. Zunächst ist die Schulische Assistenz für die Grundschulen vorgesehen, um den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule zu erleichtern und die präventive Arbeit der Schulen wirksamer zu gestalten.

Die Schulischen Assistenzkräfte sollen Schülerinnen und Schüler unterstützen, um für alle Kinder in einer Klasse die Lernbedingungen zu verbessern. Die möglichen Tätigkeiten und Einsatzfelder sowie die dafür erforderlichen Qualifikationen sind in einem gemeinsam entwickelten „Eckpunktepapier zur Zielsetzung und zu den Aufgaben Schulischer Assistenz“ beschrieben.

Der Städteverband, der Gemeindetag Schleswig-Holstein und die Landesregierung stimmen darin überein, dass das für die Schulische Assistenz gemeinsam entwickelte Optionsmodell gangbare Wege aufzeigt, um diese Form der Unterstützung ab dem Schuljahr 2015/16 an den Grundschulen einzurichten. Nach dem Optionsmodell können Schulträger entweder Assistenzkräfte selbst anstellen oder freie Träger mit dieser Aufgabe betrauen und erhalten die dafür entstehenden Kosten erstattet. Anderenfalls wird das Land Schulische Assistenzkräfte zur Verfügung stellen, damit keine Lücken in der Versorgung von Schulen mit Assistenzkräften entstehen.

Das Optionsmodell:

Die Schulische Assistenz an Grundschulen kann als Optionsmodell umgesetzt werden:

·         Option 1: Der Schulträger übernimmt die Funktion des Anstellungsträgers und erhält vom Land eine Erstattung der Kosten.

·         Option 2: Der Schulträger beauftragt einen oder mehrere freie Träger und erhält vom Land eine Erstattung der Kosten (auch in Kombination mit Option 1).

·         Option 3: Wenn Option 1 und 2 nicht zum Tragen kommen, wird das Land Schulische Assistenzkräfte zur Verfügung stellen, damit keine Lücken in der Versorgung entstehen.

In Vorgesprächen mit den betroffenen Schulleitungen, der Amtsvorsteherin, dem Vorsitzenden des Schulausschusses, dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses hat sich herausgestellt, dass die Finanzierung als nicht ausreichend angesehen wird und die an die Schulische Assistenz gestellten Anforderungen so nicht angemessen erfüllt werden können. Eine Übernahme der Funktion des Anstellungsträgers birgt daher das Risiko, dass eigene kommunale Mittel eingesetzt werden müssten, um die Aufgabe erfüllen zu können.

Daher wird vorgeschlagen, die Schulische Assistenz gemäß der Option 3 einzuführen. Um dem Land die Möglichkeit der Stellenbesetzung zu geben wird vorgeschlagen, den Umsetzungsbeginn auf das Schuljahr 2016/2017 zu verschieben.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür