Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Sanitär

Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 18.06.2015 wird der Firma

Karl Friedrich Jensen, Holmweg 45 a, 25842 Langenhorn der Auftrag zur vorläufigen Auftragssumme von 122.802,92 brutto erteilt.

 

  1. Maurer- und Fliesenarbeiten

 Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 18.06.2015 wird der Firma

Fliesen Helming, Dorfstraße 5, 25895 Immenstedt der Auftrag zur vorläufigen Auftragssumme von 28.862,26 brutto erteilt.

 


 

1.Sanitär:

 

Im Zuge periodischer Untersuchungen der Wasserqualität durch den Fachdienst Gesundheit des Kreises Nordfriesland wurde festgestellt, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten werden.(Legionellenbefall). Der Kreis Nordfriesland hat den Betreiber der Trinkwasseranlage, das Amt Föhr-Amrum aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität durchzuführen. Das Ingenieurbüro Pahl und Jacobsen wurde daraufhin vom Amt Föhr Amrum beauftragt, mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität zu sondieren.

Im Rahmen der vorliegenden Bestandsaufnahme erfolgte eine Ist-Analyse der zentralen technischen Anlagen hinsichtlich Beschaffenheit, Dimensionierung, Notwendigkeit und Zustand in Bezug auf die Trinkwasserversorgung. Um die Desinfektion des Trinkwasser kurzfristig wieder den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, wurden als Sofortmaßnahme Mittel in Höhe von rund 150.000 € brutto als überplanmäßige Ausgaben politisch genehmigt. Der 1. BA wurde im Oktober 2014 abschlossen, sodass im laufenden Haushaltjahr mit dem 2. BA begonnen werden kann.

Die Leistungen zu oben angeführten Arbeiten wurden entsprechend der VOB/A §3 (2) und den haushaltsrechtlichen Vorschriften freihändig ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden 3 Firmen zugesandt. Zum Submissionstermin am 18.06.2015 um 14.30 Uhr wurde fristgerecht 2 Angebot eingereicht und zur Eröffnung zugelassen.

 

Begründung zur Wahl der Vergabeart:

Die Vergabeart „Freihändige Vergabe“ wurde gewählt nachdem dem die beschränkte Ausschreibung vom 28.05.2015 kein annehmbares Ergebnis erbracht hat und mit der erneuten Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis gemäß VOB/A §3 Nr. 5 Abs. 4 zu erwarten war.

 

1. Wertungsstufe: Rechnerische Prüfung und Prüfung der Vollständigkeit

 

Die Angebote sind rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß verschlossen. Sämtliche Angebote sind rechtsgültig unterzeichnet.

 

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Die Angebotsendsummen (brutto) nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

Es ergibt sich nach Wertung möglicher Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge:

 

1

Karl-Friedrich Jensen, Langenhorn

122.802,92 €

2

Bieter 2

139.135,67 €

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A

 

1. Firma Karl-Friedrich Jensen, Langenhorn

 

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die Rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Der Bieter macht in der Pos. 03.06.4, 03.06.6, 03.11.7 und 03.11.8 nicht die von Ihm geforderten Angaben zum Fabrikat und Typ. Die Angaben wurden gemäß VOB/A §16 Nr. 3 nachgefordert und fristgerecht abgegeben. Die Angebotenen Fabrikate und Typen entsprechen der Leistungsbeschreibung.

Der Bieter macht in der Pos. 03.09.6, 03.09.9, 03.09.10, 03.09.11 und 03.11.6 nicht die von Ihm geforderten Angaben zum Typ. Die Angaben wurden gemäß VOB/A §16 Nr. 3 nachgefordert und fristgerecht abgegeben. Die Angebotenen Fabrikate und Typen entsprechen der Leistungsbeschreibung.

 

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III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

 

IV.        Nebenangebote

Nebenangebote wurde nicht abgegeben.

 

Nach Wertung aller Stufen ergibt sich folgende Rangfolge:

 

1

Karl-Friedrich Jensen, Langenhorn

122.802,92 €

2

Bieter 2

139.135,67 €

 

 

Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lässt sich aus den Angeboten keine Form des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.

 

 

Kostenverfolgung

 

Unter Beachtung sämtlicher fachtechnischer und wirtschaftlicher Aspekte, stellt das Angebot der Fa. Karl-Friedrich Jensen GmbH, 25842Langenhorn, Holmweg 45 A., das im Sinne der VOB annehmbarste dar.

In der Kostenschätzung vom 11.11.2014 wurden Kosten von brutto 120.071,62 genannt. Im weiteren Verlauf der Planung wurden die Schamwände in den Sanitärräumen in den Leistungsumfang aufgenommen. Diese Kosten waren nicht Bestandteil der Kostenschätzung. Das Angebot der Firma Karl-Friedrich Jensen aus Langenhorn weicht mit brutto € 122.802,92 rund 2,2 % von dem Kostenansatz ab.

 

Der Wartungsvertrag ist in dieser Summe enthalten. Die Wartung wurde durch Firma Karl-Friedrich Jensen aus Langenhorn in Höhe von netto € 2.300,00 angeboten und ist über einen Wartungsvertrag schriftlich zu bestätigen.

 

2. Maurer- und Fliesenarbeiten

 

Die Leistungen zu oben angeführten Arbeiten wurden entsprechend der VOB/A §3 (2) und den haushaltsrechtlichen Vorschriften beschränkt ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden 7 Firmen zugesandt. Zum Submissionstermin am 18.06.2015 um 14.45 Uhr wurde fristgerecht 4 Angebot eingereicht und zur Eröffnung zugelassen.

 

1. Wertungsstufe: Rechnerische Prüfung und Prüfung der Vollständigkeit

 

Die Angebote sind rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß verschlossen. Sämtliche Angebote sind rechtsgültig unterzeichnet.

 

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Die Angebotsendsummen (brutto) nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:

Das Angebot des Bieters 3 wurde von der Wertung ausgeschlossen, da die geforderte Kontrollunterlagen nicht mit dem Angebot eingereicht worden sind.

 

Prüfung der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

Es ergibt sich nach Wertung möglicher Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge:

 

1

Fliesen Helming, Immemnstedt

28.862,26 €

2

Bieter 2

28.940,21 €

3

Bieter 4

29.400,74 €

 

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A

 

1. Fliesen Helming

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die Rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

 

IV.        Nebenangebote

Nebenangebote wurde nicht abgegeben.

 

Nach Wertung aller Stufen ergibt sich folgende Rangfolge:

 

1

Fliesen Helming, Immemnstedt

28.862,26 €

2

Bieter 2

28.940,21 €

3

Bieter 4

29.400,74 €

 

 

Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lässt sich aus den Angeboten keine Form des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.

 

 

Kostenverfolgung

 

Unter Beachtung sämtlicher fachtechnischer und wirtschaftlicher Aspekte, stellt das Angebot der Fa. Fliesen Helming, Dorfstraße 5, 25895 Immenstedt, das im Sinne der VOB annehmbarste dar.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür