Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Verwirklichung des „Wellnessresort Wyk Südstrand“ beschließt die Stadtvertretung den in Zusammenhang mit der 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr erforderlichen Durchführungsvertrag.

 

 

Stadtvertreter Müller und Herr Schmidt vom Bauamt verlassen den Saal.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Hotelprojekt eines „Wellnessresorts Wyk Südstrand“ soll in abgewandelter Form über eine 2. vorhabenbezogene  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 verwirklicht werden. Grundlage dafür ist ein ebenfalls abgewandelter städtebaulicher Vertrag.

 

Der Inhalt des neuen Durchführungsvertrages berücksichtigt einerseits die bisherigen Regelungen des Durchführungsvertrages in Zusammenhang mit der 1. vorhabenbezogenen  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 und wird andererseits ergänzt und erweitert um diejenigen Gesichtspunkte, die sich aus der geänderten Projektvorstellung ergeben.

 

Es haben zwischenzeitlich verschiedene Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Wyk auf Föhr, dem neuen Vorhabenträger und beteiligten Behörden auf Kreis- und Landesebene stattgefunden. Dabei ging es insbesondere um die Betonung des Gesamtzusammenhanges von Hotel und Ferienappartements sowie um die Sicherstellung einer gewerblich touristischen Nutzung auf dem Gelände in unmittelbarer Nachbarschaft zum Strand. Nach Abstimmung zwischen zwei Fachanwälten liegt nun der Text eines entsprechenden Vertrages vor.


Abstimmungsergebnis:           Ja – 10            Nein - 6           Enthaltung - 1