a) 1. Änderung B-Plan 48 und 1. Änderung B-Plan 47b

Von der Verwaltung wird mitgeteilt, das die 1. Änderung B-Plan 48 und die 1. Änderung B-Plan 47b nun rechtkräftig sind.

 

 

b) Gewerbegebiet

Die Vorsitzende des Ausschusses berichtet, dass zunehmende Beschwerden von Firmen aus dem Gewerbegebiet bezüglich der immer mehr entstehenden Wohneinheiten im Gewerbegebiet,  vorliegen. Die Firmen werden mit ihren Arbeiten bezogen auf den Lärm sehr eingeschränkt.

 

Als  Beispiel wird von der Verwaltung hinzugefügt, dass ein Antrag für die Errichtung einer Windkraftanlage im Gewerbegebiet dafür sorgt, dass ein Lärmgutachten von dem Antragsteller (Tischlerei) vom Kreisbauamt gefordert wird, da sich Dauerwohnungen in unmittelbarerer Nähe befinden.

Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass eine zunehmende Einschränkung der gewerblichen Nutzung, für die Firmen im Gewerbegebiet vorliegt und dass dies in näherer Zukunft vom Kreisbauamt kontrolliert werden müsste.